Das gab's noch nie - Riesenandrang zur Nachfolge von Siegfried Walch - Wahl nächste Woche

Das gab’s noch nie: Gleich acht Männer und eine Frau werden bei der vorgezogenen Landratswahl nächste Woche am Sonntag, 29. Juni, um die Nachfolge des Traunsteiner Landrats Siegfried Walch buhlen. Denn die Bürger im Nachbar-Landkreis gehen heuer ein zweites Mal wählen – außer der Reihe. Denn bei der jüngsten Bundestagswahl holte sich der bisherige Landrat Walch das CSU-Direktmandat und ist jetzt Abgeordneter des Deutschen Bundestags in Berlin.

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Josef Konhäuser, gewählter Stellvertreter des Landrats

und derzeit mit der Führung der Amtsgeschäfte in Traunstein betraut,

ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Wahl auf:

„Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie.

Ob im Wahllokal oder per Briefwahl – jede Stimme zählt.

Ich bitte alle Wahlberechtigten im Landkreis:

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten Sie die Zukunft unseres Landkreises aktiv mit.“

Wer in Traunstein die Nachfolge von Walch antreten wird, das wird sich nächste Woche nun entscheiden oder voraussichtlich bei einer Stichwahl am 13. Juli – denn eine solche gilt angesichts der großen Zahl an Bewerbern als wahrscheinlich.

Sie wollen alle Traunsteins neuer Landrat / neue Landrätin werden:

Martin Lackner (CSU), Andreas Danzer (Freie Wähler), Sebastian Kegel (SPD),  Johann Martz (Linke), Ute Künkele (ÖDP), Sepp Hohlweger (Grüne), Sebastian Gruttauer (AfD), Hans Wembacher (Miteinander für den Landkreis Traunstein) und Heinrich Wallner (Bayernpartei).   

Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?
Im Landkreis Traunstein sind rund 144.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren, die seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Traunstein haben.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Wahlbenachrichtigungen wurden von den Gemeinden verschickt. Mit dieser Benachrichtigung können die Briefwahlunterlagen im Rathaus oder – je nach Gemeinde – auch online beantragt werden. Die Briefwahl erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Für die aktuelle Landratswahl wird mit einer Briefwahlquote von rund 50 Prozent gerechnet. Wer auch bei der eventuellen Stichwahl per Brief wählen will, kann das entweder schon im ersten Briefwahlantrag mit beantragen oder separat möglichst bald nach der ersten Wahl.

Wie wird gewählt?
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Sollte dies keine Bewerberin oder kein Bewerber erreichen, findet eine Stichwahl am Sonntag, 13. Juli 2025, zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten statt. In der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit.

Wann tritt der neue Landrat oder die neue Landrätin das Amt an?
Das Amt wird am Tag nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses angetreten:

·         bei Entscheidung im ersten Wahlgang voraussichtlich am 2. Juli 2025,

·         bei Stichwahl voraussichtlich am 16. Juli 2025.

Wie lange dauert die Amtszeit?
Die Amtszeit endet mit dem Ablauf der nächsten regulären Kreistagswahlperiode, also im Jahr 2032. Diese gesetzliche Regelung dient der Harmonisierung der kommunalen Wahltermine.

Foto: Landratsamt Traunstein

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