Gemeinderat war sich einig: Flächennutzungsplan wird dafür geändert - Bebauungsplan aufgestellt

Der Beschluss war jeweils einstimmig im Gemeinderat in Pfaffing: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wird für eine „Freiland-PV-Anlage“ als sogenannte Agri-PV-Anlage in Hart der Firma Alpenhain geändert und zudem wird ein Bebauungsplan für den Bereich aufgestellt.

Bereits in der Januar-Gemeinderatssitzung war von Seiten der Firma AHKS GmbH & Co. KG aus Lehen das Projekt „Errichtung einer Agri-PV-Anlage“ in Hart vorgestellt worden. Damals ging man von einer möglichen Privilegierung des Vorhabens aus. Die Fachbehörde aber konnte hier jedoch KEINE Privilegierung feststellen, eine Genehmigung des Projekts über eine einfache Baugenehmigung war somit nicht möglich.

Zur Hintergrund-Info, was eine Privilegierung wäre:

Privilegierte Bauvorhaben sind Bauvorhaben, die auch im Außenbereich, also den Flächen, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, zulässig sind.

Ihre Zulässigkeit steht lediglich unter dem Vorbehalt des Entgegenstehens öffentlicher Belange und einer ausreichenden Erschließung. Die privilegierten Bauvorhaben stellen damit eine Ausnahme dar, dass der Außenbereich vor baulicher oder sonstiger Inanspruchnahme zum Beispiel durch Freizeitnutzungen und damit allgemein vor Zersiedelung geschützt werden soll.

Und was ist eine Agri-Photovoltaik:

Das ist eine Technologie, die darauf abzielt, landwirtschaftliche Flächen sowohl für die Pflanzenproduktion durch Photosynthese als auch für die Gewinnung elektrischer Energie durch Photovoltaik zu nutzen.

Der Gemeinderat hatte schon Anfang des Jahres nicht nur der Agri-PV-Anlage im Rahmen eines Bauantrags, sondern auch die grundsätzliche Bereitschaft für ein eventuell notwendiges Bauleitplanverfahren signalisiert.

Die wichtigsten Eckdaten der Anlage in Hart bei Lehen kurz zusammengefasst:

– Verlagerung der Zufahrt, ausschließlich zum nord-westlichen, landwirtschaftlichen Privatweg samt Ertüchtigung des Privatweges.
– Fachgerechter Rückbau und zertifizierte Entsorgung aller bestehenden Anlagen, Gebäude und Wege
– Reduktion der GRZ
– Renaturierung der gesamten bebauten Flächen zu Weideland nach Genehmigung der Anlage.
– Aufbau einer Agri – PV-Anlage auf der gesamten, nicht bewaldeten Grundstücksfläche
– Anlagengröße etwa 755 kWp – Das „P“ in „Kilowatt-Peak“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Spitzenwert“. Mit kWp bezeichnet man die theoretisch größtmögliche Leistung, die eine Photovoltaikanlage unter bestimmten Bedingungen erreichen kann.
– Erstellung einer neuen kleinen Trafo-Station im Nord-Osten.
– Nutzung der bestehenden Leitungstrasse zum Werk Alpenhain (die Zustimmung der Grundstücksnachbarn sei vorhanden, hieß es in der Sitzung).
– Einfriedung des Geländes mit einem Metallzaun.
– Extensive Bewirtschaftung als Grünland durch einen regionalen Milchviehbetrieb mit Beweidung oder Grasschnitt zu Futterzwecken.
– Minderung der netzbezogenen Energie (Stromdeckung etwa 4,5% p. a.) der Firma – weitere Senkung des CO2 Footprint zur Verbesserung der marktseitigen Wettbewerbsfähigkeit – durch 100% Eigenverbrauch der Alpenhain Käsespezialitäten GmbH im Rahmen des neuen Energiekonzept 2030
– Keine neue Errichtung von Gebäuden oder weitere Erschließung notwendig.
– Nahezu keine Emissionen
– Absicherung für die Umgebung durch ein neutrales Blendgutachten.

Johannes Hohenadler von der Freien Wählergemeinschaft Rettenbach fasste zusammen: Es höre sich gut an – man könne ein gutes Gefühl haben. Das Wichtigste sei die ehrliche Transparenz bei solch einem Vorhaben.

Ein weiterer Beschluss dazu:

Die Kosten für die Bauleitplanung, die nicht über Personal der Bauverwaltung abgedeckt werden können, sind von der Firma zu übernehmen. Dazu gehören im Wesentlichen die Kosten für das Planungsbüro, die Kosten für Gutachter und eventuell Kosten für Ausgleichsmaßnahmen.
Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag soll mit der Antragstellerin abgeschlossen werden. Der Pfaffinger Gemeinderat beschloss auch hier einstimmig, die Verwaltung mit dem Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung zu beauftragen, die eine vollständige Kostenübernahme der Bauleitplanungskosten sowie allen weiteren Gutachterkosten durch die Firma beinhaltet.

Weitere Regelungen wurden im Augenblick nicht für notwendig gesehen, da eine Bürgerbeteiligung nicht sinnvoll sei. Der erzeugte Strom der Anlage werde ausschließlich von der Firma Alpenhain „verbraucht“, eine Einspeisung grundsätzlich erfolge nicht.
Der Zusatz-Beschluss einstimmig: Mit dem Antragsteller sei  eine Vereinbarung zu schließen, die den Rückbau der Anlage nach Auflassung der Stromproduktion beinhaltet. Die Kosten des Rückbaus habe der Antragsteller zu übernehmen. 

 

 

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