Nach Sexualstraftat in Rosenheim erging nun Haftbefehl

Am frühen Sonntagmorgen des 23. Juli 2017 soll es in einem Waldstück an der Kunstmühlstraße in Rosenheim zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein, bei dem eine 21-jährige Frau durch einen zunächst unbekannten Mann vergewaltigt worden sein soll. Nach Bekanntwerden dieses Tatvorwurfs übernahmen die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim die Ermittlungen. Vor kurzem erging ein Haftbefehl gegen einen dringend Tatverdächtigen. Dieser konnte nun im Landkreis Rosenheim festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt  werden. Dieser ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt an.

Die Kriminalpolizei Rosenheim übernahm in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Traunstein die Untersuchungen wegen des Verdachts einer Sexualstraftat. Die mehr als zehnköpfige Ermittlungsgruppe „Mangfalldamm“ koordinierte in diesem Zuge mit Akribie und Hochdruck eine Vielzahl an kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Mehrere Absuchen im Bereich des Tatorts, Befragungen und Vernehmungen, ein Zeugenaufruf sowie die Auswertung vieler Spuren führten unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat zunächst nicht zur Ergreifung eines Tatverdächtigen. Eine erstmalig im Bereich Oberbayern Süd durchgeführte DNA-Reihenuntersuchung blieb ebenfalls erfolglos.

In engster Zusammenarbeit zwischen dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd, der Staatsanwaltschaft Traunstein, dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Bundeskriminalamt sowie italienischen Behörden konnte nun ein dringend Tatverdächtiger ermittelt werden. Eine Spur brachte hier den entscheidenden Hinweis auf den Mann.

Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein erließ ein Richter am Amtsgericht Rosenheim einen Untersuchungshaftbefehl. Beamte des Fachkommissariats 6 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim verhafteten den Beschuldigten am heutigen 10. Juni 2025 im Landkreis Rosenheim.

Der mittlerweile 43-jährige rumänische Staatsbürger wurde gestern dem zuständigen Richter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Hierbei wurde der Untersuchungshaftbefehl in Vollzug gesetzt. Der dringend Tatverdächtige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.