Polizei stoppt am Morgen einen Radlfahrer, der sich kaum auf den Beinen halten konnte

Die Beamten wollten den Mann eigentlich nur darauf hinweisen, die Beleuchtung einzuschalten, als sie schnell den Grund für seine unsichere Fahrweise erkannten: Der Radlfahrer konnte sich bei dem Gespräch kaum auf den Beinen halten und wies eine deutliche Alkoholisierung auf.
Die Fahrt wurde vor Ort beendet und es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eröffnet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man auch bei der Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad fahrtüchtig sein muss …
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