Leicht entzündbare Gase waren als Gefahrgut-Transport nicht ausreichend gesichert

Es sei ermittelt werden, dass ein Teil der Ladung in Österreich abgeladen worden war. Weder der Fahrer, noch die Empfängerfirma hätten sich dann um die Sicherung der restlichen Ladung vor dem Weitertransport gekümmert, so die Beamten weiter.
Im Laufe der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Fahrer ein offener Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aus dem Jahr 2020 bestand. Dieser konnte durch die Zahlung von 1.500 Euro abgewendet werden.
Zusätzlich musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 328,50 Euro für die mangelhafte Ladungssicherung hinterlegen. Inwiefern die Empfängerfirma für die mangelhafte Ladungssicherung bei der Zwischenabladung verantwortlich gemacht werden kann, wird derzeit ermittelt.
Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung unterbunden …
Schaufenster

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