Agentur für Arbeit: Schon ab nächster Woche werden die Bescheide für 2024 verschickt

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Das heißt in drei Worten: Das Bürgergeld steigt. Die jährliche, neue Höhe hatte die Regierung beschlossen. Stoppen lasse sich das nun nicht mehr, die Auszahlungs-Prozesse würden ja bereits laufen:  

Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe, meldet die Agentur aus Rosenheim aktuell. Schon ab der nächsten Woche würden die Bescheide für 2024 verschickt.

Dringend notwendige Spar-Maßnahmen der Regierung hatten die neue Höhe des Bürgergeldes in Frage gestellt. Ministerpräsident Markus Söder hatte zum Beispiel eine „Generalüberholung des Bürgergeldes“ ganz grundsätzlich in diesem Zusammenhang gefordert.

Die Agentur für Arbeit in Rosenheim meldet das:

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro,
für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro.

Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter
25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis
17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder
unter sechs Jahren 357 Euro.

Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar
2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss
kein neuer Antrag gestellt werden.
Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit für die
Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt,
kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen.

Jobcenter.digital biete daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter
datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen
und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell
und sicher erledigen.

Das Bundeskabinett hatte mit einer „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024″
die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der
Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die
extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise.

Bei der Berechnung für das
Jahr 2024 würden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe würden
nicht mehr rückwirkend, sondern somit vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

Weitere Informationen;  http://jobcenter.digital