Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (216)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um das gefährliche Drängeln auf der Autobahn.

Diese Situation kennt so gut wie jeder: Man fährt auf der Autobahn mit ausreichender Geschwindigkeit in einer Kolonne und trotzdem fährt ein Fahrzeugführer von hinten viel zu nah auf und drängelt. Dieses Verhalten nervt nicht nur, es ist auch gefährlich. Nicht umsonst drohen Dränglern empfindliche Strafen.

Ordnungswidrigkeit: Zu wenig Abstand
Für das Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstands gibt es unterschiedliche Sanktionen. Je dichter aufgefahren wird, desto härter sind die Folgen. Grundsätzlich gilt die Faustregel: die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde (km/h) ergibt den erforderlichen Mindestabstand in Metern. Wer demnach 120 km/h schnell fährt, muss mindestens 60 Meter Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.

Wer bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h nicht mindestens die Hälfte des geforderten Mindestabstands einhält (also ein Viertel des Tachowerts), muss mit 35 Euro Bußgeld rechnen. Bei Unterschreitung dieses Werts erhöhen sich die Bußgelder deutlich, außerdem gibt es Punkte in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h werden maximal 320 Euro Bußgeld fällig. Bei höheren Geschwindigkeiten und einer Unterschreitung von 3/10 des Mindestabstands drohen zusätzlich Fahrverbote. Beispiel: Wer 120 km/h schnell fährt, muss 60 Meter Abstand einhalten. Ab Unterschreitung von 18 Metern Abstand drohen neben 160 Euro Bußgeld auch zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Beträgt der Abstand weniger als 20 Prozent des Mindestabstands erhöht sich das Fahrverbot auf zwei Monate, bei unter 10 Prozent des Mindestabstands sogar auf drei Monate.

Straftat: Nötigung
Wer dem Vordermann längere Zeit dicht auffährt und ihn durch mehrmalige Betätigung der Lichthupe oder des Blinkers zum Fahrstreifenwechsel drängt, erfüllt unter Umständen den Straftatbestand der Nötigung (§240 StGB). Welche Folgen drohen, entscheidet am Ende ein Gericht. Sieht es den Tatbestand als erfüllt an, wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die sich in Tagessätzen abhängig vom Nettomonatsgehalt bemisst. Meist handelt es sich dabei um Summen im vierstelligen Bereich. Zusätzlich kann ein Fahrverbot verhängt werden. In diesem Fall werden zwei Punkte eingetragen.

In schweren Fällen ist sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Die Sperrfrist für eine Neuerteilung beträgt mindestens sechs Monate, kann jedoch auch deutlich länger sein. Zusätzlich gibt es drei Punkte, die für zehn Jahre im Fahreignungsregister stehen.

Unser Tipp: Dichtes Auffahren und Drängeln gehört zu den „Todsünden“ im Straßenverkehr. Beides führt zu gefährlichen Situationen, weshalb dieses Verhalten entsprechend hart sanktioniert wird. Wenn Sie in die Situation kommen, wo hinten bedrängt zu werden, sollten Sie ruhig bleiben und keine überstürzten Fahrstreifenwechsel vornehmen. Keinesfalls sollen Sie absichtlich bremsen oder andere Gegenreaktionen unternehmen. Dies trägt zu einer Verschärfung der Lage bei und kann wiederum Ihnen empfindliche Sanktionen bescheren. Sinnvoller ist es, Drängler bei geeigneter Gelegenheit vorbeizulassen – meist lassen sich Gefahrsituationen so am besten vermeiden. Hier gilt eindeutig: Der Klügere gibt nach. Eine nachträgliche Anzeige kann sinnvoll sein, wenn Sie geeignete Zeugen benennen können. Damit bekommen Drängler womöglich nachträglich den verdienten Denkzettel.

 

 

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