Polizei kontrollierte einen 18-jährigen Autofahrer zufällig und stellte Waffe sicher

Auf die Frage, warum der junge Mann einen derartigen Gegenstand mit sich führe, habe er keine plausible Erklärung parat gehabt.
Da das Mitführen eines derartigen Gegenstandes ein Verstoß nach dem Waffengesetz darstellt, leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein.
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