Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (205)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Vorschriften beim Parken von Motorrädern.

In der vergangenen Woche haben wir im Verkehrstipp einen Sonderfall beim Einstellen der Parkscheibe thematisiert: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/07/27/ein-sonderfall-in-sachen-parkscheibe/. Was aber ist beim Parken von Motorrädern zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Die Vorschriften beim Abstellen von Motorrädern unterscheiden sich nicht wesentlich von denen beim Parken anderer Fahrzeuge. Bestehende Halt- und Parkverbote müssen von Motorradfahrern ebenso beachtet werden wie von Auto- oder Lkw-Fahrern.

Wo Parkscheiben oder Parkscheine vorgeschrieben sind, müssen diese auch von Motorradfahrern an ihren Fahrzeugen angebracht werden. Manche Zweiradfahrer nutzen dafür spezielle Taschen mit einer durchsichtigen Hülle. Parkscheine können auch mit einem Stück Klebeband am Motorrad angebracht werden. In jedem Fall sollte die Quittung des Parkscheins gut aufbewahrt werden. Für den Fall, dass ein am Motorrad angebrachter Parkschein doch einmal verloren geht, kann man mit Hilfe der Quittung ein Bußgeld abwenden.

Wichtig: Auf markierten Parkplätzen gibt es keinen „Rabatt“ für mehrere abgestellte Motorräder, auch wenn sie zusammen nicht mehr Platz benötigen als ein Auto. Für jedes Zweirad muss also ein eigener Parkschein gelöst werden.

Häufig stellen sich solche Fragen jedoch gar nicht, da an vielen Orten eigene Parkplätze für Motorräder ausgewiesen werden, wie beispielsweise am Wasserburger Marienplatz. Auf diesen speziellen Parkplätzen können Motorradfahrer ihr Gefährt oftmals sogar kostenlos parken, wodurch die Frage nach der richtigen Befestigung von Parkscheinen entfällt.

Unser Tipp: Um Bußgelder und die unnötige Belästigung Dritter zu vermeiden, sollten sich auch Motorradfahrer an die vorgeschriebenen Parkregeln halten. Wo ein Motorrad nicht ganz regelkonform, aber dennoch nicht störend abgestellt ist, sind die Überwachungsbehörden zwar regelmäßig kulant, eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

 

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