Sprinter am Irschenberg kontrolliert – Massive Explosionsgefahr – Polizei ermittelt gemäß Sprengstoffrecht

Hochexplosiv: Die Ladung, die der Sohn eines Feuerwerksfabrikanten im Sprinter hatte, hatte es in sich. Insgesamt befanden sich 750 Kilogramm Feuerwerkskörper im Fahrzeug, 450 Kilogramm davon waren massenexplosionsfähig, wie der Gefahrgutkontrolltrupp des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bei einer Überprüfung am Irschenberg feststellte. Und in direkter Nähe dazu: eine „Powerbank“, ein Akku, der mittels Kabelverbindung geladen wurde. 

Der Gefahrgutkontrolltrupp hatte den Sprinter einer Kontrolle unterzogen, da er laut Kennzeichnung explosive Stoffe beförderte. Der 49-jährige italienische Fahrer, Sohn des Firmeninhabers einer Feuerwerksfabrik, transportierte die 750 Kilogramm Feuerwerkskörper von Italien nach Deutschland, darunter auch verschiedene Böller, die nach Polizeiangaben unter „Großfeuerwerk“ fallen und demnach nur an Personen mit sogenanntem Fachkundenachweis geliefert werden dürften. Zirka 450 Kilogramm reines, massenexplosionsfähiges Material sei darunter gewesen.

Bei der Begutachtung des Laderaums stellten die Beamten im Weiteren fest, dass in unmittelbarer Nähe zum Transportgut eine „Powerbank“ mittels eines handelsüblichen Kabels geladen wurde. Die Art von Feuerwerkskörpern, die der Fahrer dabei hatte, dürfe nur in explosionsgeschützten Fahrzeugen – unter anderem mit doppeltem Schutz der Kabelstränge gegen Kurzschluss – transportiert werden, um die Gefahr einer Explosion so gering wie möglich zu halten. Die Powerbank besaß nach Beschreibung der Polizei einen Lithium-Ionen-Akku, der gegebenenfalls einen Brand hätte auslösen können.

„Man kann hier wirklich von Glück reden, dass bis zur Kontrolle kein Zwischenfall eintrat“, so das Fazit der Beamten zu diesem Fund. Bei sofortiger und kompletter Umsetzung von 450 Kilogramm Sprengstoff auf der Autobahn wäre vom Transportfahrzeug nichts mehr übrig geblieben – „ganz zu schweigen von der Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer“.

Dass der Fahrzeugführer keinerlei Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten führte, war dann am Ende, wie die Polizei zusammenfasste, „sein kleinstes Problem“. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, und es folgen weitgehende Ermittlungen unter anderem nach dem Sprengstoffrecht.

Quelle:
Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim