Ab 1. Januar 2023 gilt eine neue Pflicht für alle Restaurants, Bistros und Cafés

Ein nächster Schritt gegen tonnenweise Verpackungsmüll: Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen.

Ab 1. Januar 2023 gilt eine Mehrweg-Pflicht für Restaurants, Bistros und Cafés. die besagt, dass alle Produkte auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden müssen. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Hierbei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Den Inhabern sei es allerdings erlaubt, Pfand für die Mehrwegverpackung zu nehmen.

Ausgenommen von der neuen Pflicht seien lediglich Imbisse und Kioske. 

Ab nächsten Sonntag – 1. Januar 2023 –  werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants also verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.

Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche geben. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.