Gastronomie und Geschäfte dürfen im Stadtgebiet gewohnte öffentliche Straßenbereiche weiterhin nutzen

Die Corona-Pandemie sorgte für einen schwierigen Geschäftsalltag und deutliche Umsatzausfälle für Gastronomen und Läden. Die Jahre 2020, 2021 und 2022 wurde deshalb die Gebührenbefreiung für die Außengastronomie und die Nutzung der öffentlichen Straßen für die Warenauslage umgesetzt. Dies soll auch im kommenden Jahr 2023 wieder gewährt werden. Die Änderung der sogenannten Sondernutzungsgebühren-Satzung wurde vom Stadtratsgremium in der jüngsten Sitzung beraten.

In Vertretung für den entschuldigten Wirtschaftsreferenten erläuterte Markus Bauer die nach wie vor angespannte Situation: „Die Gastronomen und Einzelhändler sind noch nicht wieder auf Normal-Level, das darf man einfach nicht vergessen“, so Bauer. Er danke in Vertretung für seinen Fraktionskollegen sehr für die Unterstützung durch die Stadt. Es sei natürlich der Plan, dass ein sich erholender, möglichst normaler Geschäftsalltag bald eintrete, heißt es vom CSU-Stadtrat weiter. Auch dem Wirtschafts-Förderungs-Verband sei man dankbar, weil dieser die Geschäftsinhaber in vielfältigen Anliegen unterstütze und begleite.

„Wichtiger Hinweis wäre aber noch, dass sich bitte alle, die die Nutzung der öffentlichen Straßenbereiche wirklich nur zur vereinbarten Zeit nutzen und nicht über das Zeitmaß hinaus“, bringt Bauer ein. An den Zeitraum zwischen April und Oktober solle sich jeder halten, findet der Stadtrat. 

Die Satzungsänderung beziehungsweise Erweiterung des Passus auch auf das Jahr 2023 wurde einstimmig beschlossen.