Gemeinderat Unterreit und Landratsamt geben grünes Licht für grüne Energie - Zwölf Meter hoch: 10H-Regel spielt keine Rolle

Leuchtturmprojekt, absoluter Pioniercharakter und noch weitere Lobeshymnen kamen während der Gemeinderatssitzung in Unterreit zur Sprache. Eine Familie in Wettelsham hat den Bau eines Windrads zur Stromerzeugung für die Eigennutzung beantragt, die Ergebnisse einer Messung liegen vor.

Die Windsumme im Bereich des geplanten Baus zeige eine gute Lage auf. Nun stand es auf der Tagesordnung im Gemeinderat und wurde vom Gremium sehr begrüßt.

„Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Paragraph 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben des Paragraphen im Absatz eins Nummer fünf“, erläutert Rathauschef Christian Seidl. Der angedachte Bau befinde sich an der Gemeindeverbindungsstraße Holzgaden und Wettelsham, klärt das Gemeindeoberhaupt auf.

„Für die Baugenehmigung ist das Landratsamt zuständig. Die Gemeinde gibt lediglich eine Stellungnahme ab. Meines Erachtens ist das eine sehr gute Sache“, schwärmt der Unterreiter Bürgermeister vom Projektvorhaben.

Daniela Fischer aus dem Sachgebiet des Bauamts der Kommune erklärte den Anwesenden, dass die 10H-Regelung hier keine Rolle spiele: „Einerseits ist das Windrad lediglich zwölf Meter hoch, außerdem hat jede Kommune einen Ermessungsspielraum“, so Fischer.

10H ist die Mindestabstandregelung von Windenergieanlagen zu Siedlungen.

Windenergie gilt als privilegiert

Interessant ist, dass ein Windrad bis zehn Meter Höhe komplett genehmigungsfrei wäre. „Uns liegt hier ein Bauantrag vor, weil das Windrad zwölf Meter hoch werden soll“, informiert Fischer.

Weiter heißt es von der Verwaltungswirtin, dass die 10H-Regel theoretisch jederzeit von einem Gemeinderat ausgehebelt werden könne.

„Wenn der Gemeinderat eine positive Stellungname zu solch einem Bauantrag gibt, nutzt er damit seine Planungshoheit und kann die Notwendigkeit der Abstandsregelung eliminieren“.

Auch könne ein Gemeinderat eine Bauleitplanung aufstellen und einen Windpark planen. „Auch dann würde in Bayern die 10H-Regelung fallen“, so die Expertin aus dem Bauamt. Eine Rückmeldung durch das Landratsamt könne im aktuellen Fall ebenfalls eine Bauleitplanung erforderlich machen.

Privileg bedeutet was?

„Die Privilegierung entbindet ein Vorhaben nicht von einer Genehmigung“, betont Fischer. Sie informierte den Unterreiter Gemeinderat darüber, dass der Gesetzgeber verdeutliche, dass Windenergie als Privilegierung eingeordnet sei und dort erzeugt werden solle, wo Wind ziehe, dies sei häufig speziell im Außenbereich vorzufinden.

Windrad-Bau steht nichts mehr im Weg

Das Gemeindliche Einvernehmen wurde durch das Unterreiter Ratsgremium erteilt. Sofern eine Kreuzung der Gemeindeverbindungsstraße 45 beispielsweise für private Stromleitungen notwendig sein werde, solle ein Gestattungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen werden. Dann müsse ein Druckpressverfahren angewandt werden, heißt es weiter in der Beschlussfassung.

„Einer Öffnung der Asphaltdecke wird nicht zugestimmt“, betont Christian Seidl. Ohne Gegenstimme und mit viel Zuspruch hat sich der Gemeinderat für die Errichtung des zwölf Meter hohen Windrads in Wettelsham ausgesprochen.

Landratsamt gibt ebenfalls das OK

Wenige Zeit nach dem Gemeinderatsbeschluss und dem daraus resultierenden, gemeindlichen Einvernehmen für das Energieprojekt hat sich auch das Landratsamt für den Bauantrag ausgesprochen.

Durch die Zuständigen des Landratsamts wurde zuvor der gesetzliche Rahmen geprüft, dies ist ein gängiger Vorgang bei einem Bauvorhaben inklusive der Privilegierung im Außenbereich. Es gehe um die Übereinstimmungen mit den gesetzlichen Bestimmungen, die hier zutreffen sollen.

„Ist dies der Fall, wird die Baugenehmigung erteilt“, erläutert Daniela Fischer auf Nachfrage.

Wann die Bauarbeiten zum Windrad beginnen, ist nicht bekannt. Die weiteren Detailplanungen laufen jedoch schon weiter.