Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben – Kreisvorsitzender nimmt Stellung

Die Linke in Bayern habe beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Grundsteuerreform erhoben. Darüber informierte gestern Martin Bauhof, Kreisvorsitzender der Linken in Rosenheim (Bild), in einer Pressemeldung. Die Partei lasse sich dabei von Rechtsanwältin Adelheid Rupp aus Tuntenhausen, seit kurzem gemeinsam mit Kathrin Flach Gomez Landessprecherin der bayerischen Linken, vertreten.

Sie erklärte: „Das Gesetz führt dazu, dass Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert und Gebäude mit relativ hohem Wert künftig in Bayern steuerlich entlastet und im Gegenzug Grundstücke mit niedrigem Bodenrichtwert und relativ niedrigem Gebäudewert höher belastet werden.“ Zudem werde die Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt, sodass die Mehrheit der Mieter durch die neue Grundsteuer künftig stärker belastet werde, während Eigentümer und Mieter in guten bis sehr guten Lagen entlastet würden. Mit dem Gesetz werde nicht nur gegen das steuerrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit verstoßen, so Rupp, sondern auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da der tatsächliche Marktwert von Grundstücken völlig unberücksichtigt bleibe.

Martin Bauhof positionierte sich dazu als Kreisvorsitzender der Linken in Rosenheim: „Nach der Reform werden in Bayern Immobilien gleicher Größe völlig gleich behandelt, ohne die unterschiedliche Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude zu berücksichtigen. Dass Mieter in schlechteren Wohnlagen dadurch noch mehr belastet werden, wollen wir nicht akzeptieren.“ Auch, dass gegebenenfalls Besitzer einer baufälligen, aber großen Immobilie überproportional belastet, Villenbesitzer hingegen entlastet würden, sei alles andere als gerecht: „Dies ist schlicht eine Umverteilung von unten nach oben.“

Die Opposition im Bayerischen Landtag werde ihrer Aufgabe nicht gerecht, wenn sie „gegen Gesetze, die die Schwächeren in unserer Gesellschaft mehr belasten als die Reichen, nicht lautstark protestiert“ und sich auch in ihrem Abstimmungsverhalten nicht entsprechend positioniere.