Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (163)

 

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute heißt es: Augen auf und Fuß vom Gas – die Schule hat begonnen.

>>Die Ferien sind vorbei und zahlreiche ABC-Schützen machen sich wieder jeden Morgen auf den Weg in die Schule. Viele Initiativen und Vereine nutzen die Gelegenheit, um auf die besondere Verantwortung aufmerksam zu machen, die Fahrer von Kraftfahrzeugen gegenüber Kindern als den schwächsten Verkehrsteilnehmern haben. Zwei Verkehrsregeln zum Schutz von Kindern wollen auch wir in dieser Woche besonders herausheben: Tempo 30 und Schrittgeschwindigkeit an Schul- und Linienbussen.

Tempo 30

 „Tempo 30 oder 50 – welchen großen Unterschied kann das machen?“, denkt sich leider so mancher Autofahrer und nimmt die Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend nicht allzu genau. Dabei ist der Unterschied zwischen 30 km/h und 50 km/h erheblich. Durch folgendes (realistische) Szenario lässt sich dies verdeutlichen:

Sie fahren wahlweise mit 30 km/h oder mit 50 km/h an einer Schule vorbei. Auf dem Gehsteig machen sich einige Kinder nach Schulschluss auf den Nachhauseweg. Plötzlich und unvermittelt läuft ein Kind auf die Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und dem Kind beträgt in diesem Moment rund 14 Meter.

Bei 30 km/h schaffen Sie es bei guter Reaktion, knapp vor dem Kind anzuhalten. Der Anhalteweg vom Erkennen der Gefahr bis zum Stillstand des Fahrzeugs beträgt bei dieser Geschwindigkeit nach der Faustformel, die sich tatsächlich nah an der Realität bewegt, rund 13,5 Meter.

 

Grafik: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt hingegen allein der Reaktionsweg 15 Meter. Das heißt, dass das Kind mit voller Geschwindigkeit erfasst wird, bevor Sie überhaupt reagieren können.

 

Deshalb der dringende Appell: Geschwindigkeitsbegrenzungen an Schulen und Kindergärten werden aus gutem Grund angebracht. Der Unterschied beim Anhalteweg ist bereits bei wenigen Stundenkilometern mehr auf dem Tacho erheblich. Deshalb sollte man sich strikt an die Begrenzungen halten.

Wer Reaktions-, Brems- und Anhalteweg bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten noch einmal nachrechnen will, findet die Faustformeln in einem früheren Verkehrstipp von uns: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/01/05/warum-tempo-30-so-wichtig-ist/

Vorsicht an Schul- und Linienbussen

Auch an Schul- und Linienbussen gelten klare Regeln, die dem Schutz von Kindern dienen. Grundsätzlich darf an allen öffentlichen Verkehrsmitteln, die an entsprechend gekennzeichneten Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Das heißt: Geschwindigkeit reduzieren, bremsbereit sein und den Straßenrand besonders gut beobachten. Das gilt sowohl auf der Fahrbahnseite, an der Busse etc. halten, als auch im Gegenverkehr.

An Schul- und Linienbussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf sogar nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das heißt: Ersten Gang einlegen und mit Standgas vorbeifahren. Fahrgäste und andere Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Falls nötig, muss angehalten werden. Das gilt auch, wenn die Busse auf der anderen Straßenseite anhalten und sowohl außerorts als auch innerorts. Auf Land- und Bundesstraßen muss also ebenfalls in beiden Richtungen mit Schrittgeschwindigkeit an solchen Bussen vorbeigefahren werden.

Unser Tipp: auch wenn einem das Fahren bei Tempo 30 oder sogar mit Schrittgeschwindigkeit mitunter sehr langsam vorkommen kann, trägt es erheblich zur Sicherheit der Kleinsten bei. Deshalb sollte man mit gutem Beispiel vorangehen und sich konsequent an die Regelungen zum Schutz von Kindern und anderen Fußgängern halten.<<

 

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