38-Jähriger muss hinter Gitter: Zwei Jahre und vier Monate für räuberischen Diebstahl in Reitmehring

Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Rosenheim war jetzt ein 38-jähriger Maler und Lackierer angeklagt, dem zur Last gelegt wird, im November 2021 in Reitmehring einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben. Nachdem der erste Verhandlungstag nach drei Stunden unterbrochen worden war (wir berichteten), fand jetzt der zweite Teil der Verhandlung in dieser Angelegenheit statt.

Als erstes trug Richterin Bartschat das Ergebnis der forensisch-toxikologischen Untersuchung einer Haarprobe des Angeklagten vor. Tatsächlich ist es mittlerweile möglich, auch sechs Monate nach einem Drogenkonsum diesen durch eine Haarprobe nachzuweisen und im vorliegenden Falle ist dies auch geschehen. Und so wurde beim Angeklagten durch die Untersuchung der Haarprobe festgestellt, dass er regelmäßig Kokain und auch Heroin konsumiert hat.

Im anschließenden Vortrag der Richterin, die Einträge im Bundeszentralregister betreffend, wurde deutlich, dass der Angeklagte zwischenzeitlich zwölf Einträge im Register hat. Die Delikte reichen vom Drogenmissbrauch über gefährliche Körperverletzung bis hin zu Urkundenfälschung und Diebstahl. All diese aktenkundigen Delikte des Angeklagten machten deutlich, dass die Sozialprognose des Angeklagten nicht positiv ausfalle, so die Richterin.

Zum Abschluss der Verhandlung wurde ein Sachverständiger gehört, der auch auf das Leben des 38-jährigen Angeklagten einging: Von seinen 38 Lebensjahren habe er elf Jahre im Gefängnis verbracht. Drogen konsumiere er, seit er 14 Jahre alt ist, er habe zwei Töchter aus erster Ehe und zwei weitere Töchter aus seiner jetzigen Partnerschaft. Eigentlich sei er gar nicht aggressiv, sondern enthemme sich erst durch Alkohol und Drogen. Er habe auch eine langjährige verfestigte Drogenabhängigkeit, habe auch mehrfach Entzugsmaßnahmen abgebrochen.

Zur Tat, die ihm das Gericht zur Last legte, habe er auch keine Erinnerung mehr. Der Leidensdruck, der eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie sei, fehle beim Angeklagten aber. Eine Therapiebereitschaft könne nur mit Einschränkungen festgestellt werden. Dennoch sah der Sachverständige beim Angeklagten die Möglichkeit als gegeben an, dass der Angeklagte eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfolgreich bewerkstelligen könne.

Im abschließenden Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde deutlich, dass wohl nur wenig strafmildernd in Rechnung gestellt werden könne, sehr viel aber strafverschärfend. Die zahlreichen kriminellen Vorfälle der letzten 20 Jahre wurden hier genannt, aber auch die Tatsache, dass das Fahrzeug, in das der Angeklagte eingedrungen sei, nicht versperrt gewesen sei. Sein Verteidiger gab der Staatsanwältin in vielem recht, betonte aber, dass eine Entziehungstherapie durchaus Erfolg versprechend sein könne.

Das Urteil stimmte den vor Gericht schüchtern und ängstlich wirkenden Angeklagten dann aber durchaus noch einmal kampfesmutig: Zwei Jahr und vier Monate Gefängnis urteilte das Schöffengericht, außerdem wurde eine Entziehung  angeordnet und der Angeklagte muss natürlich die Kosten des Verfahrens tragen. Sein Verteidiger konnte den nunmehr empört wirkenden Angeklagten aber davon überzeugen, das Urteil zu akzeptieren. Es sei seine letzte Chance, meinte die Richterin abschließend. Er sollte diese Chance nutzen, meinte sie abschließend.

RP

Der erste Verhandlungstag: