„Reiseorganisatoren“ bei Grenzkontrollen im Inntal festgenommen

Die Bundespolizei hat am gestrigen Montag bei Grenzkontrollen auf der A93 einen syrischen Pkw-Fahrer festgenommen. Offenkundig war seine Fahrt in mehrfacher Hinsicht illegal. Auch ein türkischer Staatsangehöriger und ein anderer Syrer mussten ihre Reisen unterbrechen, weil sie Landsleute beim illegalen Grenzübertritt unterstützt hatten.

 

In der Grenzkontrollstelle überprüften Bundespolizisten die Insassen eines Wagens mit deutschen Kennzeichen. Der 34-jährige Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Seine beiden Mitfahrer gaben an, ebenfalls aus Syrien zu stammen. Keiner der Beiden hatte die für den geplanten Aufenthalt erforderlichen Papiere dabei. Sowohl der 17-jährige als auch der 36-jährige Syrer waren in der Vergangenheit offenbar bereits in Deutschland registriert worden. Sie wurden an die zuständige Ausländerbehörde in Thüringen weitergeleitet. Dort wird über ihren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein. Ihr Fahrer wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Da ein vor Ort durchgeführter Drogentest bei ihm positiv ausfiel, kassierte er zudem eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der syrische Staatsangehörige, der ebenfalls in Thüringen gemeldet ist, seine Reise fortsetzen.

 

Der 32-jährige Fahrer eines Autos mit französischen Kennzeichen legte den Bundespolizisten auf der Inntalautobahn seine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich vor. Seinen Reisepass hatte der Türke laut eigenen Angaben zuhause vergessen. Der 20-Jährige auf dem Beifahrersitz hatte keinerlei Dokumente für die Einreise nach Deutschland dabei. Beide mussten mit einer Strafanzeige wegen des illegalen Einreiseversuchs im Gepäck die Bundesrepublik wieder verlassen. Der Fahrzeugführer wurde zudem wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch angezeigt.

 

Auf der A8 auf Höhe Rosenheim stoppten die Bundespolizisten einen in Deutschland zugelassenen Pkw. Am Steuer saß ein 28-jähriger Syrer, der über eine deutsche Niederlassungserlaubnis verfügt. Beifahrer war ein 28 Jahre alter Syrer, der sich nicht ausweisen konnte. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Wie er nachvollziehbar darlegte, drohe ihm in seiner Heimat die Verfolgung und gegebenenfalls sogar der Tod. Sein Fahrer wird sich voraussichtlich wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten müssen.