Rechtsmittel gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München eingelegt - Pressemitteilung am Abend

Die Regierung von Oberbayern ist weiterhin der Auffassung, dass der Abschuss des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m im Chiemgau zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich sei. Das heißt es gestern Abend in einer Pressemitteilung.

Die vom Verwaltungsgericht München vorrangig geforderten, vorausgehenden Maßnahmen wie Monitoring, Besenderung und Vergrämung halte die Regierung nicht für praktikabel, um dem ‚Problem zeitgerecht Rechnung zu tragen‘.

Sie strebe deshalb eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung an und hat die Landesanwaltschaft Bayern gestern gebeten, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. heißt es am Abend in einer Pressemitteilung.

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