Geplante DK1-Deponie in Odelsham: Bürgerentscheid jetzt am 27. Februar 2022 - Stellungnahme heute des Rathauschefs

Von Babenshams Bürgermeister Josef Huber erreichte unsere Redaktion am heutigen Mittwoch-Spätnachmittag diese Pressemitteilung – und zwar zum Gemeinderatsbeschluss von vor einer Woche zur geplanten DK 1 Deponie in Odelsham. Der Wortlaut …

„Jetzt müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko eingehen wollen: Der Bürgerentscheid findet am 27. Februar 2022 statt.

13 Gemeinderäte und ich sind enttäuscht von der verweigerten Rücknahme des Bürgerentscheids.

Ich wollte eine einvernehmliche Lösung erreichen und auch 13 Gemeinderäte stimmten dafür, dass die Gemeinde bis 100.000 Euro für eine Klage gegen einen evtentuell positiven Planfeststellungsbeschluss in den Haushalt einstellt, um gegen die DK1 Deponie alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Laut Initiatoren reicht aber eine Klage nicht aus.

Unter rechtlichen Mitteln verstehen sie noch weitere Maßnahmen, zum Beispiel den Verkauf des Weges, welcher durch das geplante Deponiegelände verläuft, an die Bürgerinitiative (BI).

Ich habe zwar in der Sitzung versucht, klarzulegen, dass eine Gemeinde nicht so einfach ein nicht mehr benötigtes Grundstück frei verkaufen kann, sondern dass dieses öffentlich ausgeschrieben werden muss und dann derjenige den Zuschlag bekommt, welcher am meisten bietet.

Ein zweckgebundener Verkauf zum Beispiel zur Errichtung eines Naturlehrpfades, wie von der BI gewünscht, wäre zwar denkbar, aber auf einem zwei Meter breiten Grundstücksstreifen nicht realisierbar. Dies wurde auch bei der Gemeinderatssitzung anschaulich dargestellt, denn hier wäre wohl ein Scheingeschäft anzunehmen, was einen Vertrag nichtig machen würden.

Aber wenn wir klagen, müsste doch die BI eigentlich zufrieden sein – mehr rechtliche Möglichkeiten sehe ich nicht.

Es ist also durchaus nicht so, dass sich die Gemeinderäte und ich nicht gegen die Deponie aussprechen, aber wenn wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, dann müssen diese auch mit geltendem Recht vereinbar sein. Und auch noch so engagierte Bürger können nicht erwarten, dass die Gesetzgebung sich ihren Wünschen beugt beziehungsweise nur das Recht anerkannt wird, das sie gerne hätten.

Zum Schluss noch ein Satz zum Grundproblem. Die Gemeinde ist nicht „Herrin“ des Verfahrens, die Prüfung und Entscheidung obliegen der Regierung von Oberbayern.

Was mich und die Gemeinderäte nervt, ist, so hingestellt zu werden, als ob nichts gegen die Deponie unternommen wird – wohl wissend, dass sich die Gemeinde bisher an den Bürgerentscheid vom 4. Dezember 2016 zu 100 Prozent gehalten hat.

In Verantwortung für die gesamte Gemeinde können wir nicht einfach einem Antrag zum Bürgerentscheid zustimmen, bei dem wir überhaupt nicht wissen, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen. Das Ganze auf 100.000 € zu begrenzen, ist ein Gebot der ordentlichen Finanzführung und sollte eigentlich zeigen, dass wir bereit sind, tätig zu werden. Aber das Kostenrisiko muss überschaubar bleiben, denn es gibt noch viele andere Maßnahmen, welche die Gemeinde stemmen muss.

Auf der Homepage der Gemeinde Babensham ist ein ausführlicher Fragenkatalog mit Antworten der Anwaltskanzlei eingestellt, hier kann sich jeder selber ein Bild machen. Aber selbst bei geringen Chancen hätte die Gemeinde geklagt, so war es im Beschluss festgehalten.

 Schade, aber trotzdem frohe Weihnachten.“

Josef Huber, Bürgermeister Babensham