Vor 50 Jahren: Endgültige Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung zur Auflösung des Altlandkreises

Dieser Tage jährte sich die endgültige Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in Bayern eine umfassende Gebietsreform durchzuführen, zum 50. Male. Am 15. Dezember 1971 verfügte die Bayerische Staatsregierung endgültig ihre Kreisgebietsreform. Damit wurden 72 der 143 Landkreise und 23 der 48 kreisfreien Städte in Bayern aufgelöst und anderen Landkreisen zugeschlagen. Der Landkreis Wasserburg gehörte zu den „Opfern“ dieser Kreisgebietsreform.

Diese Entscheidung stieß auf massenweise Proteste in der Bevölkerung. Im Stadtrat und im Kreistag Wasserburg trat die jeweilige CSU-Fraktion geschlossen aus der CSU aus und formierte sich als freie Wählergemeinschaft neu.

Foto: Protestkundgebung gegen die Landkreisauflösung Wasserburgs auf dem Marienplatz vor dem Wasserburger Rathaus am 12. Oktober 1971. In Richtung des Rednerpultes halten die Teilnehmer unter anderem Plakate mit den Aufschriften – Wir fordern Rücktritt von Merk-Kiesl und Nie wieder CSU – empor.

Schon seit 1967 strebten in Bayern sowohl die regierende CSU, als auch die oppositionelle SPD eine Reform der Kommunalverwaltung an. Dabei gingen die Vorstellungen der SPD erheblich weiter als die der CSU.

Seit 1962 verfügte die CSU in Bayern über eine absolute Mehrheit an Mandaten im Landtag, die 1966 bestätigt wurde. Die CSU hielt an Landkreisen und Regierungsbezirken fest, während die SPD diese Gliederungseinheiten zu Gunsten von Verwaltungsregionen ändern wollte. Es ging letztlich um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Es bestand die große berechtigte Sorge, dass einzelne Kreise und Gemeinden ihren notwendiges Aufgaben nicht mehr würden gerecht werden können. Deshalb sollte die Zahl der Landkreise und der Gemeindeverwaltungen drastisch reduziert werden.

Wo eine Zusammenlegung nicht sinnvoll erschien, sollten Verwaltungsgemeinschaften gebildet werden. Ziel war es, alle Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern aufzulösen und alle Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern zu Verwaltungsgemeinschaften zusammenzuschließen. Bei den Landkreisen wurde eine Mindestzahl von 80.000 Einwohnern angestrebt.

In der Gemeindeordnung, die in Bayern seit 1952 galt, war geregelt, dass Änderungen grundsätzlich nur vorgenommen werden können, wenn die betroffenen Gemeinden mit dieser Änderung einverstanden sind.

Anders als in vielen anderen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland, traf die Idee einer Kreisgebietsreform in Bayern auf eine traditionsverbundene Verwaltungsstruktur. Bayern existierte als eigenständiger Staat bereits seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, anders als viele andere Bundesländer, von denen nicht wenige erst nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden. Hinzu kam, dass mit dem sog. Rechtsstellungsgesetz von 1966 es Bundestags- und Landtagsabgeordneten nicht mehr gestattet war, das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates zu bekleiden. Dadurch bot es sich auch indirekt an, die Zahl der Landkreise zu reduzieren und damit die Möglichkeit zu schaffen, finanziell potentere Landkreise zu schaffen, die die vielfältigen Aufgaben eines Landkreises auch zu erfüllen.

Startschuss mit Regierungserklärung 1967

Den Startschuss zur Kreisgebietsreform gab Ministerpräsident Alfons Goppel in seiner Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag am 25. Januar 1967. Er nannte sie die wichtigste innenpolitische Aufgabe dieser Legislaturperiode. Dem Bayerischen Innenminister Bruno Merk und seinem damaligen Staatssekretär Erich Kiesl oblag die Verantwortung für die Durchführung der Gebietsreform.

Am 16. April 1970 legte die Bayerische Staatsregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Darin war vorgesehen, aus den vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise zu bilden. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihren Status der Kreisfreiheit und wurden in die jeweiligen Landkreise eingegliedert. Zum Ausgleich erhielten sie begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden und durften fortan den Titel Große Kreisstadt tragen.

Drei Zielen sollte diese Kreisgebietsreform dienen:

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Man wollte die Kreise ertüchtigen, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, wie zum Beispiel Planung und Erschließung des Kreisgebietes mit Straßen, Unterhaltung eines der Grundversorgung dienenden Krankenhauses, Bereitstellung eines ausreichend gegliederten Schulsystems, Trinkwasserversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, überörtlicher Feuerschutz, Aufgaben als Träger der Sozialhilfe, der Jugendwohlfahrtsbehörde und der Altenheime und Jugendzentren, der Betrieb von Hallenbädern und Sportstätten sowie schließlich die Aufwandsträgerschaft für das staatliche Landratsamt.

Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung. Man ging davon aus, dass erst ab einer bestimmten Größe von Kreisen oder Gemeinden genügend Spezialisten und moderne technische Verwaltungsmittel eingesetzt werden können, die eine effektive Verwaltungsarbeit ermöglichen. Es ging auch darum, die Kreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Hallenbäder, Jugendzentren, Bauhöfe, Altenpflegeheime u. dgl. zu betreiben.

Verbesserung der Lebensverhältnisse und Abbau des Leistungsgefälles zwischen Stadt und Land. Auch damit dieses Ziel umgesetzt werden konnte, waren starke, leistungsfähige Landkreise notwendig.

In einem zweiten Schritt wurden auch die Gemeinden einer grundlegenden Gebietsreform unterworfen. Diese Gemeindegebietsreform von 1972 bis 1978 verringerte die Zahl der bayerischen Gemeinden von 6.962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf 2.051 kreisangehörige Gemeinden. Sie trat am 1. Mai 1978 nach mehreren Beschlüssen und Verordnungen in Kraft. Abgeschlossen wurde die Reform durch das Gesetz zum Abschluss der kommunalen Gebietsreform vom 1. Januar 1980, in dem noch kleinere Korrekturen vorgenommen wurden

Die Durchführung der Kreisgebietsreform im Landkreis Wasserburg

Es war von Anfang klar, dass der Landkreis Wasserburg mit seinen gut 52.000 Einwohnern in seiner bisherigen Struktur nicht würde fortbestehen können. Aber anfänglich gestalteten sich die Perspektiven hinsichtlich des Erhalts des Landkreises Wasserburg durchaus positiv: Im Januar 1971 beauftragte das Bayerische Innenministerium die Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke, noch im Februar 1971 dem Innenministerium erste Vorschläge für eine Neugliederung der Landkreise vorzulegen.


Diskussionsveranstaltung beim Fletzinger Gasthaus am 23. Mai 1971 zu den vorläufigen Konzepten der Landkreisreform.

Am 10. Februar 1971 legte die oberbayerische Bezirksregierung den Landräten ihre Vorschläge zur Gebietsreform vor. Dabei wurden in Bezug auf Wasserburg zunächst zwei Varianten diskutiert:

Auflösung des Landkreises Wasserburg und weitgehende Integration in den Landkreis Ebersberg, kleine Gebietsabtretungen an die Landkreise Rosenheim, Mühldorf und Traunstein, Gesamteinwohnerzahl des neuen Landkreises Ebersberg-Wasserburg zirka 112.000;
Erhalt des Landkreises Wasserburg und Erweiterung um Gebiete des Landkreises Traunstein, Erding und Ebersberg, Gesamteinwohnerzahl zirka 83.000. Damit wäre aber der neue Landkreis Wasserburg in Oberbayern immerhin noch größer gewesen als die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Landsberg a. Lech oder Mühldorf.

Die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Wasserburg favorisierten den zweiten Lösungsvorschlag, aber bereits jetzt war die Aufregung in Wasserburg und Umgebung sehr groß. Anfang März 1971 übermittelte die oberbayerische Bezirksregierung ihren Vorschlag (nunmehr Variante 3) an das Innenministerium.

Danach sollte der Landkreis Wasserburg kleine Gebiete an die Landkreise Erding und Rosenheim abtreten, seinerseits aber den gesamten nördlichen Landkreis Traunstein und kleine Gebiete der Landkreise Altötting und Laufen zugewiesen bekommen. Die Proteste aus dem Landkreis Traunstein waren besonders lautstark. Der Traunsteiner Stimmkreisabgeordnete Dr. Ludwig Huber, von 1964 bis 1970 Bayerischer Kultusminister, dann Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag und ab Februar 1972 Bayerischer Finanzminister, wurde mit der Bemerkung zitiert: „Ein Einwohner von Traunstein nach Wasserburg und ich bringe die ganze Gebietsreform zu Fall!“

Davon, dass die Debatte um die Gebietsreform 1971/72 höchst emotional geführt wurde, zeugt auch der Hinweis von Rainer Kazig, demzufolge die Kreistagssitzungen in Rosenheim, Traunstein und Wasserburg von Vertretern der jeweils anderen Kreise besucht wurden. Auch das Buch des ehemaligen Kreisrats Hermann Auer, der von einem „Würgegriff“ der Bayerischen Staatsregierung sprach, zeigt die emotionale Aufgeladenheit der Debatte um die Gebietsreform.

Im Mai 1971 wurde dann das vorläufige Konzept für die Einteilung Bayerns in Landkreise vorgestellt. Es folgte darauf eine zweimonatige Anhörungsphase. Für Wasserburg war die vorgestellte Variante IV eine gute Nachricht, sollte der Landkreis doch erhalten bleiben und durch einzelne Gemeinden am Rand gestärkt werden. Da es bereits im Vorfeld Bestrebungen der Gemeinden Halfing (Lkr. Rosenheim), Höslwang (Lkr. Rosenheim), Schonstett (Lkr. Wasserburg a. Inn) und Zillham (Lkr. Wasserburg a. Inn) gab, sich in Form einer Verwaltungsgemeinschaft zusammenzuschließen, war diese Erweiterung auch strukturell sinnvoll. Aber es hagelte erneut massive Proteste, diesmal der Bürger aus dem Landkreis Rosenheim, die auf gar keinen Fall in den Landkreis Wasserburg integriert werden wollten. Überhaupt gab es durchaus bemerkenswerte Ressentiments gegen Wasserburg seitens mancher Umlandgemeinde.*

 

Lukas Bauer hat in die geheim gehaltenen Sitzungsprotokolle des CSU-Vorstandes Einsicht nehmen können. Er merkt an, dass selbst im CSU-Landesvorstand keine einheitliche Meinung über die Gebietsreform vorherrschte, es einige Stimmen gab, welche Gebietsreform ganz aufgeben zu wollen. Andererseits weist Bauer darauf hin, dass wichtige Akten aus dem Bestand des Landratsamtes Wasserburg nicht mehr auffindbar seien. So fehlten wichtige Akten zur Landkreisreform, die vom Landratsamt Wasserburg über das Landratsamt Rosenheim (als Rechtsnachfolger des Landkreises Wasserburg) an das Staatsarchiv in München hätten weitergeleitet werden müssen. Dort sind sie aber anscheinend nie angekommen.

Schließlich haben wohl auch persönliche Beziehungen und Animositäten ein hohes Maß an politischer Tragweite besessen, was die Landkreisreform erheblich beeinflusst haben dürfte. So stand auch zur Debatte, den Landkreis Ebersberg auf der Höhe des Ebersberger Forstes aufzuteilen und seinen östlichen Teil dem Landkreis Wasserburg zuzuschlagen. Außerdem war im Gespräch, die Landkreise Mühldorf und Altötting zusammenzulegen. Schließlich gab es Stimmen, Teile des Landkreises Traunstein nach Wasserburg zu geben.

Entscheidung lange Zeit geheim

Die endgültige Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung wurde lange Zeit geheim gehalten. Anfang Oktober 1971 wurde diese Entscheidung dann bekannt. Am 15.12.1971 wurde sie dann endgültig beschlossen und am 27.12.1971 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Nach dieser Entscheidung wurde der Landkreis Wasserburg aufgelöst, dem Landkreis Rosenheim seine Rechtsnachfolge übertragen, der südliche Teil des Landkreises Wasserburg a. Inn wurde dem Landkreis Rosenheim zugewiesen, während ein großer Teil des nördlichen Landkreises dem Landkreis Mühldorf zugeschlagen wurde. Einzelne Gemeinden wurden den Landkreisen Ebersberg und Erding zugewiesen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Akten, soweit sie nicht verschwunden sind, bis heute mit einem Sperrvermerk versehen sind, also nicht veröffentlicht werden können, obwohl die übliche Sperrfrist von 30 Jahren lange verstrichen ist.

Folgen der Gebietsreform in Wasserburg und Umgebung

 


Ausschnitt aus einer Fotografie nach der Landkreisauflösung 1972. Der links vor dem Gebäude parkende Renault 12 weist bereits das dann für Wasserburg (bis 2013) typische Landkreis Rosenheim-RO-T…-Kennzeichen auf. Der danebenstehende Audi 60 etwas älterer Zulassung (ab 1968) fuhr dagegen noch mit Landkreis-WS-Kennzeichen.

Bei der Kommunalwahl 1972 wurde in Wasserburg mit Dr. Martin Geiger ein Bürgermeister gewählt, der als Beamter im höheren Dienst seit 1970 beim Landratsamt Wasserburg beschäftigt war und die Widerstände gegen die Auflösung des Landkreises federführend und engagiert mit unterstützt hatte. Dr. Geigers Bemühen war es von Anfang an, die Folgen der Landkreisauflösung für Wasserburg, soweit es möglich war, erträglich zu machen und die Stadt zu einem wichtigen Mittelzentrum auszubauen. Obwohl Sparkassen grundsätzlich nach Landkreisen organisiert waren, war es Geigers großes Verdienst, dafür Sorge zu tragen, dass eine Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg erhalten wurde.

Ebenso setzte er sich als Vorsitzender des Historischen Vereins (Heimatverein) dafür ein, diesen zu erhalten und widersetzte sich Bestrebungen, den sehr erfolgreichen Heimatverein für Wasserburg im Historischen Verein Rosenheim aufgehen zu lassen. Kommunalpolitisch gab er in den ersten Jahren seiner Amtszeit als Bürgermeister ein Entwicklungskonzept für die Stadt in Auftrag, welches er in den Folgejahren strikt umsetzte und die Stadt Wasserburg damit als Mittelzentrum entscheidend etablierte und weiterentwickelte.

Die CSU-Fraktionen in Stadtrat und Kreistag verließen geschlossen die CSU, ein Tatbestand, von dem sich die CSU Wasserburg bis heute nicht so recht erholt haben dürfte. Am nicht immer einfachen Verhältnis der Stadt Wasserburg zu den Gemeinden im Umland dürfte sich aber im Großen und Ganzen nicht viel geändert haben. Wirtschaftlich dürfte Wasserburg der Zuschlag zum Landkreis Rosenheim gut getan haben, hat doch Wasserburg auch von der wirtschaftlichen Prosperität des Kreises Rosenheim profitiert, wie der ehemalige Landrat des Kreises Rosenheim, Dr. Max Gimple, betonte.

Nach der Entscheidung, das alte abgeschaffte Autokennzeichen „WS“ wieder zuzulassen, gab es einen bemerkenswerten Ansturm auf dieses Kennzeichen. Doch anders als vielleicht vermutet, war es wohl weniger die Nostalgie für den Landkreis Wasserburg und ein Wiederaufleben der Debatte aus den Jahren 1971/72, als vielmehr ein Gefühl des Individuellen, das nicht wenige bewog, solch ein Kennzeichen zu beantragen.

So lebt man heute in Wasserburg und Umgebung mit den Folgen der Kreisgebietsreform, und man lebt eigentlich gar nicht schlecht damit.

PETER RINK

 

Quelle:

Peter Rink, Kreisgebietsreform, publiziert am 16.07.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Kreisgebietsreform

 

Fotoquellen (i.d. Stimme v.o.n.u.):

Foto der Protestkundgebung gegen die Landkreisauflösung auf dem Marienplatz vor dem Wasserburger Rathaus am 12. Oktober 1971. In Richtung des Rednerpultes halten die Teilnehmer u.a. Plakate mit den Aufschriften Wir fordern Rücktritt von Merk-Kiesl und Nie wieder CSU empor, StadtA Wasserburg a. Inn, IVe4. Fotograf: Alex Heck.

Diskussionsveranstaltung beim Fletzinger Gasthaus am 23. Mai 1971 zu den vorläufigen Konzepten der Landkreisreform, StadtA Wasserburg a. Inn, IVe4. Foto: Privat/Geschenk von Witgar Neumaier an das Stadtarchiv.

Ausschnitt aus einer Fotografie nach der Landkreisauflösung 1972. Der links vor dem Gebäude parkende Renault 12 weist bereits das dann für Wasserburg (bis 2013) typische Landkreis Rosenheim-RO-T…-Kennzeichen auf. Der danebenstehende Audi 60 etwas älterer Zulassung (ab 1968) fuhr dagegen noch mit Landkreis-WS-Kennzeichen. StadtA Wasserburg a. Inn, N-013/1472. Fotograf: unbekannt.

 

*(Dazu die oben geschilderten Wünsche der Stadt Wasserburg nach Zusammenlegung mit Umlandsgemeinden, die von den betroffenen Gemeinden strikt abgelehnt wurden.Insbesondere haben die Vertreter der Gemeinden Aham, Freiham, Bachmehring, Attel und Edling zunächst der Eingemeindung nach Wasserburg vehement widersprochen, das diesbezügliche Schreiben der Stadt Wasserburg an die einzelnen Gemeinden vom 6.4.1970 gar nicht beantwortet und sind ihrerseits an das Innenministerium herangetreten mit dem Ziel, eine Verwaltungsgemeinschaft ohne die Stadt Wasserburg bilden zu können. Tatsächlich wurden Aham, Freiham und Bachmehring nicht nach Wasserburg eingemeindet und Edling gelang es durch eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die 1978 erfolgte Eingemeindung rückgängig zu machen – Urteil vom 29.04.1981 -, siehe auch Drax, Edling)