Aber nur für Geimpfte - Corona-Inzidenz der Stadt heute den vierten Tag in Folge unter der 1000 - Landkreis mit Tag drei

Tag drei am heutigen Samstag mit einer Inzidenz unter der 1000 im Landkreis: Gesunkene 886,8 Fälle meldet das RKI am Morgen. Aber wieder zwei weitere Corona-Todesfälle über Nacht. 550 Verstorbene hat die Pandemie nun im Kreisgebiet gefordert. 

Von nun 63 Betten der Intensivstationen aller Kliniken des Landkreises sind aktuell 60 Betten belegt – insgesamt im Kreisgebiet sind heute Morgen 23 Patienten dort Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf.

Ab 25. November – also vor gut einer Woche – hatte alles dicht gemacht ab einer 1000er Inzidenz: Für die Stadt Rosenheim wird nun heute am vierten Tag in Folge eine Inzidenz unter 1000 gemeldet – nämlich  770,5 Fälle.

Sobald die Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 1.000 sinkt, wird für Geimpfte einiges aufgehoben. Ungeimpfte bleiben im strengen Lockdown.

Wird die 1.000er Marke aber wieder überschritten, ist keine Karenzzeit vorgesehen. Das bedeutet: Sobald ein Landkreis/eine Stadt eine Inzidenz von 1.000 überschreitet, muss am Folgetag in den Lockdown mit den Schließungen gegangen werden. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 15. Dezember.

Es gelten die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte;

  • Für ungeimpfte Personen gelten Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten, Kinder unter 12 Jahre nicht eingerechnet.

Zudem wurden die 2G- und 2G-plus-Regelungen auf weitere Bereiche ausgedehnt. Discos, Clubs und Bars bleiben zu.

Ab sofort gilt 2G zusätzlich auch in der Außengastronomie. Und ab Mittwoch im Einzelhandel … wie mehrfach berichtet.

Ansonsten unter 1000: Gastro und Kultur öffnen wieder.

  • Die 2G plus-Regelung – also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte nach vorherigem Corona-Test – wird auf Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ausgeweitet. Sie gilt zudem in Freizeiteinrichtungen wie Bädern und Saunen sowie bei Messen.
  • Besucherbegrenzung bei Veranstaltungen: Wo 2G plus gilt, sind indoor und outdoor maximal 25% der Kapazität zulässig.
  • Im öffentlichen Nahverkehr gilt weiter die 3G-Regel: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein (maximal 24 Stunden alter PCR- bzw. Antigentest) und das entsprechende Zertifikat auf Verlangen vorzeigen können.