Bundespolizei bringt gesuchten Griechen und Polen hinter Gitter

Die Rosenheimer Bundespolizei hat am heutigen Donnerstag einen griechischen Staatsangehörigen für über zwei Jahre nach Bernau ins Gefängnis gebracht. Verhaftet wurde der 52-Jährige bei Grenzkontrollen auf der A93. Bei der eingehenden Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Der Mann wurde mit insgesamt sechs Haftbefehlen von verschiedenen Staatsanwaltschaften gesucht.

Die meisten seiner Vergehen deuten darauf hin, dass es der Grieche mit dem Eigentum anderer nicht so genau genommen hatte. Von 2013 bis 2017 war er wegen Diebstahls und räuberischen Diebstahls dreimal zu einer Haftstrafe und einmal zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Zudem kassierte er Freiheitsstrafen unter anderem wegen Bedrohung, Körperverletzung und Betrugs.

Einen Teil seiner Haft hatte der Verurteilte abgesessen, bevor er 2019 in sein Heimatland abgeschoben wurde. Seine Geldstrafe hatte der Mann bisher noch nicht bezahlt. Die offenen Justizschulden konnte er auch bei der Kontrolle auf der A93 nicht begleichen. Daher hat er eine 78-tägige Ersatzhaft zu verbüßen. Zudem sind mit seiner Rückkehr Restfreiheitsstrafen von 666 Tagen fällig geworden. Die Bundespolizisten brachten ihn für insgesamt über zwei Jahre Tage in die Justizvollzugsanstalt Bernau.

Dorthin führte auch der Weg eines Polen, der mit einem Kleintransporter auf der Inntalautobahn unterwegs war. Die Staatsanwaltschaften in Coburg und Nürnberg suchten nach ihm. Nach Verurteilungen wegen Diebstahls und besonders schweren Diebstahls hatte der 39-Jährige Justizschulden in Höhe von insgesamt 5.700 Euro.

Bei seiner Festnahme in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei war er nicht in der Lage, die geforderte Summe zu bezahlen. Daher hatte der polnische Staatsangehörige eine 225-tägige Ersatzhaft anzutreten. Zudem wird er sich voraussichtlich schon bald erneut strafrechtlich verantworten müssen. Wegen eines aktuellen Verfahrens war die Staatsanwaltschaft in Bayreuth am Aufenthaltsort des Festgenommenen interessiert. Auch hier lautet der Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.