Neue Regeln gelten ab sofort auch für den Sport - Große Auswirkungen auf den Zutritt in die Hallen

Nachdem heute die aktuelle Verordnung sowie die Handlungsanweisungen des Landessportverbandes veröffentlicht wurden und Stadt und Landkreis Rosenheim klargestellt haben, dass die Ampel auf Rot steht, gibt es jetzt auch klare Regelungen für den Sport. Der Sport draußen hat keine weiteren Einschränkungen, die Auswirkungen auf den Hallensport sind enorm. Für den TSV Wasserburg gilt (soweit die Sportausübung im Landkreis Rosenheim stattfindet):

1. Sport outdoor

Es gelten die bisherigen Regelungen, also kein 3G! Auch bei Zuschauerzahlen bis 1000 Personen gibt es keine weiteren Einschränkungen.

2. Sport indoor, sonstige Vereinsveranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

Es gilt die Regelung 2G! Es dürfen also nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen (sei es als Sportler, Zuschauer, Schiedsrichter). Ausgenommen sind einzig Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Die Regelungen sind bußgeldbewehrt.

Hinsichtlich des Spiel- und Wettkampfbetriebs (gerade in der Jugend sollte die Impfquote wohl noch gering sein) kann man sich an den jeweiligen Sportfachverband wenden. Anreisenden Gegnern und Spielbeteiligten ist mitzuteilen, dass in Wasserburg ab morgen 2G gilt und nicht geimpfte Personen die Hallen nicht betreten dürfen.

„Abschließend rate ich auch den Outdoor-Sportarten dringend an, ihre Sportler zum Impfen zu animieren. Es ist nicht auszuschließen, dass die Regelungen weiter verschärft werden und bald 2G auch draußen gilt“, so Bastian Wernthaler, Vorsitzender des TSV Wasserburg.