Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (120)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und -Mythen auf. Heute geht es um die richtige Verwendung von Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte.

>>Jetzt im Herbst wird es in den Morgen- und Abendstunden wieder häufig neblig. Um trotzdem sicher unterwegs zu sein, ist das richtige Verwenden der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug wichtig.

Standardmäßig sollte vor allem morgens und abends das Abblendlicht aktiviert werden. Zusätzlich können bei den meisten mehrspurigen Fahrzeugen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese sind zwar nach §52 Abs. 1 StVZO eine zusätzliche Ausrüstung und damit nicht Pflicht, werden aber bei den allermeisten modernen Fahrzeugen verbaut. Sie leuchten vor allem den Bereich unmittelbar vor dem Fahrzeug sowie den Straßenrand aus. Sie dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn durch Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich beeinträchtigt ist.

Während das Benutzen des Nebelscheinwerfers optional ist, ist es bei der Nebelschlussleuchte unter bestimmten Voraussetzungen fest vorgeschrieben. Sie gehört zur Pflichtausstattung von mehrspurigen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h.

Immer dann, wenn die Sicht durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, muss die Nebelschlussleuchte aktiviert werden (und darf es auch nur dann). Außerdem beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei so starkem Nebel 50 km/h.

Unser Tipp: Wo Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte aktiviert werden, ist abhängig vom Fahrzeug und vom Hersteller. Manchmal sind zwei Knöpfe neben dem Schalter für das Abblendlicht verbaut, manchmal werden sie auch am Blinkerhebel aktiviert. Um im Bedarfsfall nicht suchen zu müssen, sollten Sie sich bei neuen oder unbekannten Fahrzeugen vor Fahrtantritt auch mit der Bedienung der Beleuchtungseinrichtungen vertraut machen.<<

 

Foto: pixabay

 

Fahrschule Eggerl

Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling 

 

Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de