Zum Beginn der Proben nach der Ferienzeit: Die neuen Corona-Regeln für Chöre, Orchester und Theatergruppen

Mit den neuen Corona-Regeln im Freistaat (wir berichteten mehrfach) sind auch die Vorschriften für Chöre, Orchester und Theatergruppen deutlich gelockert worden.

Bei Proben von Laien-Kulturensembles gilt nun generell kein Mindestabstand mehr. Auch der bisherige spezielle und höhere Mindestabstand für Blasinstrumente ist gestrichen worden, wie das Gesundheitsministerium bestätigte.

Derzeit werden die entsprechenden Rahmenkonzepte auf die neue Rechtslage hin aktualisiert.

Allerdings gelte für Proben generell die 3G-Regel, wenn die Inzidenz vor Ort bei mehr als 35 liege – wie aktuell so gut wie fast überall im Freistaat.

Das heißt: Es dürfen nur Geimpfte, Genesene oder negativ auf Corona getestete Personen teilnehmen. Selbsttests vor Ort unter Aufsicht sind auch hier möglich.

Bei Proben in privaten Wohnungen oder Wohnhäusern – also etwa wenn sich ein Streichquartett bei einem der Mitglieder zu Hause trifft – bracht’s dagegen wiederum keine 3G-Regel …