Corona-Inzidenz: Ab Sonntag werden die Regeln für Ungeimpfte im Kreisgebiet verschärft - Rosenheim bei der 129

Nun am heutigen Freitag ein unerfreulicher vierter Platz in ganz Deutschland für die Stadt Rosenheim bei der hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen – nur die Städte Leverkusen, Wuppertal und neu Bielefeld liegen höher, meldet das RKI am Morgen.

Rosenheim schnellt nämlich aktuell weiter nach oben auf jetzt 129 Fälle in der Inzidenz.

Der Landkreis liegt am heutigen Freitag wieder knapp über der 50er Inzidenz – bei 51,3 Fällen. Das sind nun 134 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen. Und Tag drei über der 50er Inzidenz.

Das heißt: Ab Sonntag treten Verschärfungen für Ungeimpfte ein. Ab Montag wird ohnehin zudem die bundesweite Regel für alle Ungeimpften bereits ab einer 35er Inzidenz in Kraft treten – mit Blick auf die Innenräume wie in der Gastro, bei Theatern, Kino und so weiter – wie berichtet.

Experten warnen: Auch Geimpfte können das Virus weitertragen und sich selbst infizieren. Die Zahl der Impfdurchbrüche nehme zu.

Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute bei 50,9 Fällen in der Inzidenz. Hier greift die 50er-Regel bereits.

Was bedeutet die 50er Regel aktuell in Bayern?

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, auch im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen.

Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen im Landkreis Mühldorf dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.