Bayerns Gesundheitsministerium gibt ab heute grünes Licht für Ältere und Pflegebedürftige - Landkreis-Inzidenz steigt auf 41,7 Fälle

In Bayern können von sofort an ältere Bürger und Pflegebedürftige Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus erhalten.

Die Impfzentren und die niedergelassenen, behandelnden Ärzte können diese nun doch schon anbieten, heißt es aktuell aus dem bayerischen Gesundheitsministerium, wie der Bayerische Rundfunk am Morgen berichtete.

Dies gelte vor allem für Hochbetagte über 80 Jahre, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwäche-Erkrankungen oder Immunsuppression und Pflegebedürftige, die zu Hause leben.

Voraussetzung für die Biontech-Auffrischung sei, dass die Zweitimpfung sechs Monate zurückliege. Vorgesehen seien laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für eine Auffrischung auch alle, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft seien. In der Praxis würde dieser Personenkreis allerdings wegen des auch hier geltenden Sechs-Monate-Abstandes erst ab Anfang September an die Reihe kommen.

Die Landkreis-Inzidenz liegt am heutigen Montagmorgen bei 41,7 Fällen. Das sind nun 109 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen – trotz des gestrigen Sonntags mit üblicherweise weniger Meldungen.

Die Stadt Rosenheim liegt bereits bei 47,2 Fällen in der Inzidenz.

In genau einer Woche tritt – wie berichtet – die neue bundesweite Verschärfung für Ungeimpfte in Kraft: Ab einer 35er-Inzidenz können diese ohne Testung nicht mehr in Innenräume.

Die Farbe rot in der RKI-Grafik: Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute bei 61,3 Fällen in der Inzidenz und ab heute treten hier wieder die 50er-Verschärfungen der Corona-Regeln ein – vor allem für Ungeimpfte …

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, auch im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen.

Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen im Landkreis Mühldorf dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.