Der Lockdown in Bayern wird bis zum 9. Mai verlängert! Darauf hat sich das bayerische Kabinett am heutigen Dienstag verständigt. Es befürwortet zudem die geplante, bundesweite und verschärfte Notbremse, die fast der bereits gültigen bayerischen Notbremse entspricht. Das Bundeskabinett hat am Mittag dafür eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht – die 100er Corona-Inzidenz betreffend, nun einheitlich für ganz Deutschland (wir berichteten). Die neuen Notbremse-Regeln sollen in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden …

Im Prinzip entsprechen die neuen Regeln den bayerischen Regeln. Die Ausgangsbeschränkung soll demnach ab einer 100er Inzidenz um eine Stunde – nämlich ab bereits 21 Uhr – verlängert werden. Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote wie zum Beispiel Baumärkte dürften dann aber nicht mehr öffnen. Also auch kein Click&Meet&Test anbieten, so wie es aktuell bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt in ganz Bayern …

Die aktuelle Corona-Infektionsschutzverordnung wäre in Bayern in der Nacht auf den nächsten Montag, 19. April, ausgelaufen. Auch die Einreisequarantäne-Verordnung werde entsprechend verlängert.

Die Lage sei weiter besorgniserregend, sagte am Mittag Bayerns Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann. Die Inzidenz im Land liege bei 160, im Vergleich zur Vorwoche gebe es 100 Prozent mehr Todesfälle. Zudem seien die Intensivstationen immer stärker ausgelastet.

Generell sei zu beobachten, dass gerade Jüngere stärker von Infektionen betroffen seien. Rund fünf Prozent aller registrierten Corona-Tests seien derzeit positiv, Tendenz steigend. Einziger Lichtblick sei die positive Entwicklung bei den Impfungen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kündigte in diesem Zusammenhang heute eine Neuregelung für Vollgeimpfte an:
Diejenigen, die zweimal geimpft seien, sollen sich demnach nicht mehr in die Quarantäne begeben müssen, wenn sie engere Kontaktpersonen waren. Das soll ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung gelten, also wenn der volle Impfschutz eingetreten sei …
Quelle Bayerisches Fernsehen