Die Unternehmen in ganz Deutschland müssen ihren Beschäftigten nun verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn die Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am heutigen Dienstagmittag auf den Weg gebracht. Im Grundsatz MÜSSEN Betriebe ihren Beschäftigten nun einmal pro Woche ein Testangebot machen. Es handele sich lediglich um eine Angebotspflicht, eine Testpflicht für Arbeitnehmer gebe es nicht. Heißt: Der Arbeitgeber muss das Testen anbieten, das dann für den Arbeitnehmer aber auf freiwilliger Sache basiere. Auch eine Dokumentationspflicht soll es nicht geben.


Für viele Unternehmen ändere sich mit einer solchen Angebotspflicht aus der heutigen Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen nämlich bereits rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen nun hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.
Im Entwurf der Ministerverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil hieß es, von der Corona-Krise schwer gebeutelte Unternehmen könnten die Ausgaben für die Tests als Kostenpunkt bei der Überbrückungshilfe anrechnen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte heute, es sei nun eine nationale Kraftanstrengung der Firmen nötig.
Die Verordnung gelte nicht nur für private Firmen, sondern auch den öffentlichen Dienst.
Unternehmen, die einen Betrieb aufhaben, die ihre Produktion fortsetzen können, die seien ja in einer weitaus besseren Lage als die Unternehmen, die geschlossen seien … so der Finanzminister. Insofern gehe es hier um Anstrengungen, die alle unternehmen müssen. Man habe sehr umfassende Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Deshalb glaube er, dass diese Testpflicht auch finanziell eine zumutbare und notwendige Maßnahme sei für die Unternehmen.
Quelle Bayerisches Fernsehen