Statt sich der Grenzkontrolle auf der A93 bei Kiefersfelden zu unterziehen, beschleunigte ein deutscher Pkw-Fahrer seinen 600-PS-Wagen, um sich am Samstagnachmittag offenkundig der grenzpolizeilichen Überprüfung zu entziehen. Seine Flucht mit zeitweise über 200 Stundenkilometern endete nach einer kilometerlangen Verfolgungsfahrt auf der A8 nahe Irschenberg. Nachdem der 46-Jährige von der Bundespolizei gestoppt werden konnte, gab er sich völlig ahnungslos, so die Bundespolizei heute. Nicht mehr zu leugnen war jedoch, dass er und seine 30-jährige Begleiterin auf dem Beifahrersitz nach der Einreise aus dem Virusvariantengebiet Tirol weder über einen negativen Corona-Test verfügten, noch eine Einreiseanmeldung nachweisen konnten. 

Bereits bei der ersten grenzpolizeilichen Befragung auf der Pkw-Spur der Inntalautobahn vor dem Kontrollzelt der Bundespolizei verneinten der Fahrer und seine Begleiterin, sich für die Einreise registriert und einen Corona-Test durchgeführt zu haben.
Als der Fahrzeugführer daher aufgefordert wurde, in die Kontrollstelle einzufahren, erweckte er zunächst den Anschein, sich der eingehenden Überprüfung unterziehen zu wollen. Nach mehreren Metern Schrittgeschwindigkeit gab der Fahrer des hochmotorisierten Autos mit Tölzer Kennzeichen allerdings abrupt Gas und fuhr an der Ausleitung vorbei.
Ein für solche Fälle bereitstehendes Fahrzeug der Bundespolizei nahm sogleich mit Blaulicht und Martinshorn die Verfolgung auf. Weitere auf der A93 und der A8 eingesetzte Streifenfahrzeuge wurden außerdem verständigt, um den Flüchtenden bei geeigneter Gelegenheit anhalten zu können.
Augenscheinlich überschritt dieser vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen erheblich und unterschritt den Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen deutlich.
Nach rund 40 Kilometern gelang es den Bundespolizisten, den flüchtenden Raser auf Höhe Irschenberg ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu stoppen.
Der Mann gab an, dass er beim Grenzübertritt davon ausgegangen sei, seine Fahrt ohne eine eingehende Kontrolle fortsetzen zu dürfen. Außerdem hätte er nicht gewusst, dass man einen negativen Corona-Test bei der Einreise benötigen würde.
Er und seine Mitfahrerin wurden mangels negativer Testergebnisse sowie wegen fehlender Einreiseanmeldungen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung angezeigt. Die Bundespolizei meldete die Personalien dem für die Bußgeldverfahren zuständigen Landratsamt in Rosenheim weiter.
Außerdem leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Entziehung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach dem Passgesetz ein. Darüber hinaus wird er sich wohl auch noch mit einer Strafanzeige auseinanderzusetzen haben.
Die eingeschaltete Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim hat Ermittlungen wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Nachdem die beiden Personen den coronabedingten Nachweispflichten nachträglich entsprechen konnten, durften sie nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen die Autofahrt in Richtung München fortsetzen.