Wieder Training für die Jüngsten - Neuer Öffnungsschritt im Überblick - Infektions-Gefahr durch Shopping-Tourismus?


Die Friseure, Baumärkte und Gärtnereien sind bereits offen, am kommenden Montag geht es weiter: Die Buchhandlungen, Büchereien und Archive kommen dazu (wir berichteten). Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt – in strenger Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis, in der jeweiligen kreisfreien Stadt. Das beste Beispiel ist unsere Region: Der Raum Ebersberg liegt aktuell bei der 35, der Landkreis Rosenheim bei der 85 und der Landkreis Mühldorf bei der 106. Ab Montag gilt nun …

Die Infektions-Gefahr durch Shopping-Tourismus aus Regionen mit hohen Inzidenzen in Regionen mit niedrigen Inzidenzen – die schätzte gestern Ministerpräsident Markus Söder im Interview eher als gering ein. Es gebe klare Regeln für alle und die würden für jedes Geschäft gelten – egal, wo. In ganz Bayern müsse eine FFP2-Maske getragen werden und es seien Quadratmeterzahlen für Kunden festgelegt, um den Abstand zu gewährleisten. Da müssten die Kommunen auf die Kontrollen achten – darauf, dass das alles eingehalten werde.

Bei einer stabilen Inzidenz UNTER 50 Neuinfektionen:

  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
  • Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen so verfahren – wie folgt:

Bei einer stabilen Inzidenz von UNTER 100 Neuinfektionen:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Dabei ist – wie mehrfach berichtet – eine sogenannte Notbremse vorgesehen:
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum morgigen Sonntag, 7. März, gegolten haben, wieder in Kraft.
Foto/ Grafik: Bundesregierung