Vorrangig ortsansässige Vereine, ehrenamtliche Veranstalter ohne Gewinnerzielungsabsicht und Anbieter mit Bildungsauftrag können für ihre Veranstaltungen das Gemeindehaus nutzen. Das beschloss der Gemeinderat Ramerberg in seiner jüngsten Sitzung. Alle weiteren Anträge sollen im Einzelfall diskutiert werden.
Bereits im Sommer lag der Gemeinde ein Antrag der Polizei Wasserburg vor, die den Bürgersaal für den Dienstsport nutzen möchte (wir berichteten). Dabei kam es zu einer Grundsatzdiskussion, für wen die Räume zur Verfügung stehen sollen. Nun hat die Verwaltung die Rahmenbedingung ausgearbeitet und vorgestellt.
Darin enthalten ist der Zusatz, das Gemeindehaus könne „im Rahmen der Amtshilfe“ genutzt werden. Eine Formulierung, die Petra Hölzle (NRL/FWR) bezüglich des Antrags der Wasserburger Polizei kritisierte: „Dienstsport liegt nicht im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgaben.“ Auch stellte sie in Frage, ob Externe die Räumlichkeiten überhaupt nutzen sollen.
Auch Konrad Fuchs (NRL/FWR) unterstützte die Meinung, das Gemeindehaus zwar an ortsansässige Vereine und die VHS zu vergeben, ansonsten allerdings nicht zu vermieten.
Maximilian Jaroljmex (NRL/FWR) dagegen setzte darauf, mit der Belegung den Ort zu beleben. So sollen auch nicht-ansässige Vereine die Möglichkeit haben, Veranstaltungen für Gemeindemitglieder anzubieten. „Sie sollen nicht grundsätzlich abgewiesen werden.“ Dem stimmte auch Sophia Schuster (UWR) zu und betonte, die Gemeinde solle den Raum „so voll belegen, wie es geht.“
Einig ist sich das Gremium darüber, gewerbliche Anbieter nicht einfach durchzuwinken. Hier soll es Einzelfallentscheidungen geben. Eine Entscheidung darüber, „Vereine ja, Gewerbe gar nicht“, verringere laut Bürgermeister Manfred Reithmeier den Verwaltungsaufwand.
Die Formulierung, „grundsätzlich keine gewerblichen Anbieter“ in die Räume zu lassen, soll in den Rahmenbedingungen umformuliert werden, so Stefan Kurfer (NRL/FWR). „Sonst fallen alle raus.“ Er betonte, beispielsweise einem Tanzverein ohne Gewinnerzielungsabsicht und mit Bildungsauftrag sollen die Räume zur Verfügung stehen, eine Tanzschule dagegen gezielt im Gemeinderat diskutiert werden.
Auch Magnus Steinmüller (UWR) hielt es für sinnvoll, die Entscheidung über ortsansässige und ehrenamtliche Gruppierungen der Verwaltung zu überlassen und „alles Weitere über den Gemeinderat“ abzuwickeln.
Bevorzugt sollen allerdings ortsansässige Vereine werden. Wenn diese ihre Termine im Plan belegt haben, können auch auswärtige Vereine die Raumnutzung beantragen. Das Gremium beschloss einstimmig, das Gemeindehaus vorrangig ortsansässigen Vereinen, ehrenamtlichen Veranstaltern ohne Gewinnerzielungsabsicht und Veranstaltern mit Bildungsauftrag wie beispielsweise der VHS zur Verfügung zu stellen.