Bund legt neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XV auf

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 13. November 2025 zusätzliche 50 Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm (Denkmalschutz-Sonderprogramm XV) im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellt. Damit können erneut wichtige Projekte zum Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmäler gefördert werden. Auch die Sanierung und Modernisierung historischer Orgeln wird unterstützt.

Die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig ruft dazu auf, geeignete Projekte einzureichen und auf Förderung prüfen zu lassen: „Die zusätzlichen 50 Millionen Euro sind ein starkes Signal für den Denkmalschutz und eine echte Förderchance für unsere Heimat. Damit schaffen wir eine konkrete Perspektive für die Sanierung wertvoller Gebäude und historischer Orgeln. So sichern wir unser kulturelles Erbe in Bayern nicht nur für heute, sondern auch für kommende Generationen“.

Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm können insbesondere Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung geschützter Kulturdenkmäler unterstützt werden. Die Bundesförderung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auch historische Orgeln können gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen des Programms erfüllen.

„Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude oder eine historische Orgel sanieren möchte, sollte diese Chance jetzt schnell nutzen und sich beraten lassen. Mit den zusätzlichen Bundesmitteln können wichtige Projekte vor Ort vorangebracht werden, für die bisher das Geld fehlte. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV ist deshalb eine wichtige Investition in den Erhalt unserer Geschichte und in die Zukunft unserer Region. Bund und Länder leisten gemeinsam einen Beitrag dazu, dass bedeutende Kulturdenkmäler und historische Orgeln dauerhaft erhalten bleiben“, so Ludwig weiter.

Für Antragsteller in Bayern gilt: Die Anträge müssen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden. Das Land legt fest, bis wann die Antragsteller ihre Unterlagen beim Landesamt einreichen können. Die geprüften Anträge müssen anschließend spätestens bis zum 2. Oktober 2026 beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorliegen. Die Antragsformulare werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ausgegeben; dort können sich Interessierte auch zur Antragstellung beraten lassen.

„Die Förderung kann für viele Projekte einen entscheidenden Unterschied machen. Gerade bei aufwendigen Restaurierungen sind die finanziellen Herausforderungen groß. Ich möchte deshalb Eigentümer, Kommunen, Kirchen und Vereine ausdrücklich ermutigen, jetzt zu prüfen, ob ihre Projekte für das Programm in Frage kommen, um wichtige Kulturgüter zu erhalten“, sagte Daniela Ludwig abschließend.

Foto: Anne Hufnagl

 

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