Polizei hatte viel zu tun - Zwei Drohnen flogen beim Feuerwerk übers Festgelände
Traditionell findet am letzten Donnerstag das Feuerwerk statt. So war es auch gestern Abend: Rot – grün – blau. Farben blitzten und funkelten über dem Festgelände. Schon am frühen Nachmittag war der Festplatz gut besucht gewesen. Und die Wiesnwache hatte gestern ebenso gut zu tun …
Bloß nicht verscherzen – dass man fast alles auf dem Herbstfest darf, stimmt natürlich so nicht. Es gibt Spielregeln, die zu beachten sind. Ein Eigentor ist es aber dann schon, was ein 37-Jähriger aus Bad Reichenhall in einer Hopfen-Hacienda trieb. Er legte ein respektloses und freches Verhalten einer Bedienung gegenüber an. Weil er auch dem Sicherheitsdienst blöd von der Seite kam, war sein Zapfhahn für ihn zugedreht. Die Wiesnwache sprach ein Wiesnverbot aus für den Mann mit über zwei Promille.
„Druck – Druck, vor lauter Druck spür ich gar keinen Druck“ – dieser Spruch eines ehemaligen Toptorhüters, traf auf einen 18-Jährigen aus Utting nur bedingt zu. Druck hatte er sicherlich, vermutlich mehr in der unteren Bauchregion. Der Konsum von „Goldener Flüssigkeit“ verursachte den Drang, dieses auf natürlichem Wege wieder laufen zu lassen. Doch nicht nur nach unten, sondern auch nach oben drang der Gerstensaft bei über zwei Promille. Die Folge: Bußgeldanzeige wegen Wildpinkelns und ein Wiesnverbot.
„Drohne“ in der Gerstensaft-Manege – ja, was fliegt denn da rum, eine Drohne? Eine Drohne war es nicht, sondern ein kleines Glas warf ein 19-Jähriger aus Brannenburg durch die Gegend. Warum er das tat, konnte nicht mehr geklärt werden. Seine knapp zwei Promille mögen es vielleicht ausgelöst haben. Lustig aber geht anders: Durch solch eine Werferei können schwere Verletzungen verursacht werden. Folge ganz klar. Der 18-Jähriger erlitt seinen eigenen Glasbruch, denn durch ein Wiesnverbot sind weitere Festbesuche nun zerbrochen.
Auch gar nicht lustig: Zwei echte Drohnen wurden mit Beginn des Feuerwerks festgestellt. Die beiden Piloten konnten im Nahbereich des Festgeländes von der Polizei angetroffen werden. Da die Flugobjekte ohne Erlaubnisse flogen, erwartet beide eine Anzeige nach dem Luftverkehrsgesetz.
Falscher 50er – an einem Fahrgeschäft bezahlte ein 49-jähriger Mann aus Rosenheim. Sofort wurde festgestellt, dass der Schein Falschgeld ist. Nun müssen die weiteren Ermittlungen ergeben, wie der Rosenheimer daran gekommen ist. Wir berichteten bereits über die Falschgeld-Problematik aktuell …
„Und hier kommt der Spieler mit der Nummer 46“ – auf dem Spielfeld des Herbstfestes gelten zwar nicht die UEFA- oder FIFA-Richtlinien, aber Ordnung und Anstand sind ein Mindestgebot. Ein 34-Jähriger aus Prutting zeigte in keinster Form ein respektvolles Auftreten. Er beleidigte Angehörige des Sicherheitspersonals und die Wiesnwache sprach ein Wiesnverbot aus. Er war das Wiesnverbot mit der Nummre 46. Eingewechselt wurde er nicht, sondern um in der Fußballsprache zu bleiben, er durfte zum „Duschen“ gehen. Wenn auch nicht in die Kabine, so – vielleicht – zu Hause.
Viel zu viel Anti-Mitmach-Modus – warum ein 57-Jähriger aus Nussdorf gegenüber dem Sicherheitsdienst anfing zu beleidigen und auch noch mit den Füßen und Fäusten wild herumzuschlagen, bleibt sein Geheimnis. Auf der Wiesnwache angekommen, ging es weiter mit den Beleidigungen. Der 57-Jährige war aggressiv und konnte nicht beruhigt werden. Er wurde in eine Zelle der Rosenheimer Polizei gebracht. Aber auch hier war noch keine Ruhe. Er zerriss die Zellen-Matratze und stopfte die Toilette damit voll. Durch die von ihm jetzt mehrfach betätigte Spülung, sprudelte das Wasser über und so setzte er die Zelle unter Wasser.
Auch die Lüftungseinheit riss er mit roher Gewalt aus der Mauer. Wieder musste er gefesselt werden und in eine andere Zelle verbracht werden. Ihn erwartet nun eine Reihe an Verfahren wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung.
Schaufenster


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