Urteil im „Eiskeller-Prozess“ am gestrigen Montag gefallen

Ursprünglich war die Urteilsverkündung für den 19. Dezember geplant. Doch jetzt endete der letzte Verhandlungstag im „Eiskeller-Prozess“ (wir berichteten) mit einer richtigen Überraschung: Die Öffentlichkeit wurde für ungefähr 20 Minuten von der Verhandlung ausgeschlossen wegen eines Rechtsgesprächs zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und danach wurden drei Prozesstage kurzerhand abgesetzt. Ergebnisse dieses Rechtsgesprächs wurden nicht mitgeteilt. Aber in ihren Plädoyers beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung letztlich einen Freispruch für Sebastian T.

Die Anklage stand in den letzten Wochen zunehmend auf eher wackligen Füßen, nachdem der Hauptbelastungszeuge seine Aussage aus dem ersten Prozess zwar wiederholt hatte, von einem Gutachter aber als wenig glaubwürdig eingeschätzt wurde, weil dieser Zeuge eine gewisse „Lügenbereitschaft“ besitze. Ebenso ging es mit der zweiten Belastungszeugin, die sich im Wiederholungsprozess mehrfach in Widersprüche verwickelte.

Es sei auch noch einmal daran erinnert, dass die beiden Verteidiger aus dem ersten Prozess in Traunstein, in dem Sebastian T. zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, ihr Mandat niedergelegt hatten und neben Regina Rick nun Dr. Yves Georg aus Hamburg als Verteidiger von Sebastian T. wirkte.

Nun hat die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Heike Will nach nur 13 von 26 angesetzten Verhandlungstagen Sebastian T. freigesprochen und die Vorsitzende Richterin hat sich beim Angeklagten für die zweieinhalb Jahre, in denen er in  Untersuchungshaft saß, entschuldigt.

Die Vorsitzende Richterin äußerte sich in ihrer Urteilsbegründung klar: „Der Angeklagte hat für ihren Tod keine Verantwortung“, sagte sie. Die genaueren Umstände des Todes von Hanna W. zu klären, sei aber nicht die Aufgabe des Gerichts, meinte sie, „auch wenn der Tod eines so jungen Menschen immer eine Tragödie ist.“

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