Bauausschuss lehnt Aufstockung eines Gebäudes im „Wohnpark Tegernau“ ab

Seit 30. Oktober existiert im Bundesbaugesetz eine neue Vorschrift, die gerne als „Bauturbo“ umschrieben wird. Der Deutsche Bundestag hat nämlich erst kürzlich eine Novelle zum Bundesbaugesetz beschlossen. Demzufolge wird ein § 246e BauGB eingefügt, in dem eine „befristete Sonderregelung“ beschlossen wurde, die gerade den Wohnungsbau fördern soll. Bereits einen Tag vor der Verabschiedung dieses neuen Gesetzes hatte der Eigentümer des „Wohnparks Tegernau“ in Wasserburg den Antrag gestellt, Gebäude im genannten Wohnpark aufstocken zu dürfen, und zwar um je ein Stockwerk. Die notwendigen Stellplätze für Pkw und Fahrräder sind aber teilweise nicht umsetzbar. Der Eigentümer beantragte daher eine „Stellplatzablöse“. 

Sollte dieses Ansinnen umgesetzt werden können, würde die hier zulässige Vollgeschosszahl überschritten werden und auch die zulässige Wandhöhe könnte nicht eingehalten werden.

Der Bauausschuss beriet diese Thematik sehr genau. Vor allem die Tatsache, dass die Grenzen der Baudichte und der Höhenentwicklung deutlich überschritten würden, die Fahrradstellplätze sehr weit entfernt vom Gebäude angelegt würden, bewog den Bauausschuss, das Ansinnen der Aufstockung des „Wohnparks Tegernau“ einstimmig abzulehnen.

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