Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (213)

Park- und Haltverbote werden häufig auf bestimmte Zeiten beschränkt: beispielsweise auf Geschäftszeiten, Bus- und Abholzeiten an Schulen oder auf bestimmte Tage. Regelmäßig wird dafür ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift „werktags“ angebracht.
Foto: Ein Beispiel für ein eingeschränktes Haltverbot in der Rosenheimer Bismarckstraße, das nur an Werktagen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr gilt.
Für Autofahrer heißt das: In der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen darf hier geparkt werden, in den auf dem Zusatzzeichen genannten Zeiträumen hingegen nicht. Wie aber sieht es an Samstagen aus? Gelten sie als Werktage?
Die Antwort lautet: Ja. Die Rechtsprechung dazu orientiert sich am Bundesurlaubsgesetz. Darin heißt es: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“ (§3 Abs. 2 BurlG). Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug an einem Samstag länger als 3 Minuten abstellen, müssten im gezeigten Beispiel also mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Weitere Infos zu den Haltverbotsschildern und Ihren Regeln finden Sie in einem anderen Verkehrstipp: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/02/02/was-ist-beim-halteverbot-zu-beachten/
Fahrschule Eggerl
Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Tacherting | Traunreut
Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de
Schaufenster


Hinterlassen Sie einen Kommentar