Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (318)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es darum, wann Personen, die langsamere Fahrzeuge führen, dem nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen müssen – und warum es dabei vor allem auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme ankommt.

Das steht in der Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt: „Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.“ (§5 Abs. 6 Satz 2 StVO)

In der Praxis betrifft die Regelung vor allem Traktoren und andere Nutzfahrzeuge, die bauartbedingt deutlich langsamer unterwegs sind. Aber auch für Fahrer von anderen langsamen Fahrzeugen wie den immer beliebter werdenden 45-km/h-Autos gilt: Falls nötig, muss nachfolgenden Fahrzeugführern an geeigneter Stelle das Überholen ermöglicht werden.

Dabei nennt die StVO weder eine feste Zahl von Fahrzeugen noch eine bestimmte Strecke oder Wartezeit. Entscheidend ist immer die konkrete Situation: Hat sich hinter einem langsameren Fahrzeug eine Gruppe gebildet und kann diese wegen der Straßenführung oder des Gegenverkehrs über längere Zeit nicht sicher überholen, muss der Fahrer an einer geeigneten Stelle langsamer werden oder notfalls anhalten. Bestehen dagegen regelmäßig sichere Überholmöglichkeiten, verlangt die Vorschrift kein ständiges Anhalten.

Was ist eine geeignete Stelle?

Geeignet ist eine Stelle, an der das Abbremsen, Ausweichen oder Warten ohne Gefahr möglich ist. Denkbar sind etwa eine ausreichend breite Ausweichbucht, ein befestigter und übersichtlicher Seitenstreifen oder eine Haltestelle.

Wichtig: Beide Seiten sind gefragt

Wer ein langsameres Fahrzeug führt, sollte den rückwärtigen Verkehr im Blick behalten und eine sichere Gelegenheit nutzen, damit eine längere Kolonne passieren kann. Das kann riskante und unüberlegte Überholmanöver verhindern. Gleichzeitig dürfen Nachfolgende eine solche Gelegenheit nicht erzwingen. Ausreichender Abstand, Geduld und der Verzicht auf Drängeln sind unverzichtbar. Überholt werden darf nur, wenn die Strecke vollständig überblickt werden kann, der Gegenverkehr nicht behindert wird und eine wesentlich höhere Geschwindigkeit möglich ist.

Unser Tipp: Gegenseitige Rücksichtnahme beginnt mit einem Perspektivwechsel. Wer langsam unterwegs ist, sollte Verständnis dafür haben, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht kilometerlang hinter einem langsamen Fahrzeug hinterherfahren wollen. Wer folgt, muss akzeptieren, dass ein Traktor oder ein anderes langsameres Fahrzeug nicht einfach schneller fahren und auch nicht an jeder beliebigen Stelle ausweichen kann. Wenn beide Seiten aufmerksam, geduldig und partnerschaftlich handeln, wird aus einer alltäglichen Verkehrssituation kein unnötiger Konflikt – und die Straße für alle sicherer.

Foto: Pixabay 

 

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