Landrat Max Heimerl wendet sich an Bundeswirtschaftsministerin Reiche

Die Energiewende ist im Landkreis Mühldorf längst gelebte Praxis. Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Summen in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten investiert. Doch ausgerechnet diese Investitionen drohen nach Einschätzung von Landrat Max Heimerl durch Netzengpässe ausgebremst zu werden. In einem Schreiben an Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche fordert der Landrat deshalb eine klare gesetzliche Priorität: „Selbst erzeugter Strom muss vorrangig auch selbst verbraucht werden dürfen!“

Hintergrund sind Erfahrungen aus dem Landkreis, wonach Photovoltaikanlagen bei Netzengpässen bereits am Wechselrichter abgeregelt werden. Dadurch werde nicht nur die Einspeisung überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz begrenzt, sondern teilweise auch der Eigenverbrauch eingeschränkt oder vollständig verhindert. Der vor Ort produzierte Strom könne dann weder für die Produktion noch beispielsweise für das Laden betriebseigener Elektrofahrzeuge genutzt werden.

„Es ist weder klimapolitisch noch volkswirtschaftlich nachvollziehbar, wenn sauberer Strom auf dem eigenen Betriebsgelände ungenutzt bleibt und das Unternehmen gleichzeitig Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen muss“, betont Landrat Max Heimerl. „Wer in erneuerbare Energien investiert und damit gleichzeitig das öffentliche Stromnetz entlastet, darf dafür nicht bestraft werden.“

Gerade im sonnenreichen Landkreis Mühldorf hätten viele Betriebe ihre Investitions- und Produktionsstrategie konsequent auf die Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet. Auf zahlreichen Gewerbe- und Industriehallen seien Photovoltaikanlagen im Megawattbereich entstanden. Auch der Landkreis selbst gehe diesen Weg. Die eigenen Liegenschaften wurden bereits vor Jahren mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Bestehende reine Einspeiseanlagen werden sukzessive zu Eigenverbrauchsanlagen weiterentwickelt. Gerade dort, wo Strom unmittelbar erzeugt und verbraucht werde, entstünden nach Überzeugung des Landrats die größten ökologischen wie wirtschaftlichen Vorteile.

Wie konkret die Problematik für die regionale Wirtschaft ist, zeigt Heimerl in seinem Schreiben am Beispiel eines mittelständischen Speditionsunternehmens aus dem Landkreis. Das Unternehmen investiert in die Dekarbonisierung seiner Fahrzeugflotte, setzt neben mit HVO100 betriebenen Fahrzeugen auch batterieelektrische Lkw ein und verfügt über eine eigene Photovoltaikanlage. Aufgrund der bestehenden Regelungen könne der selbst erzeugte Solarstrom zeitweise jedoch nicht einmal zum Laden der eigenen Fahrzeuge genutzt werden.

„Wenn ein Unternehmen in Photovoltaik, Speicher und Elektromobilität investiert und anschließend seinen eigenen Strom nicht für seine Fahrzeuge oder seine Produktion einsetzen kann, läuft etwas grundsätzlich falsch“, so Heimerl. „Das gefährdet nicht nur die Akzeptanz der Energiewende, sondern auch weitere Investitionen unserer Unternehmen.“

Besonders besorgt den Landrat, dass Unternehmen zunehmend hinterfragen, ob sich Investitionen in große Photovoltaikanlagen unter diesen Voraussetzungen noch rechnen. Für Heimerl wäre dies ein fatales Signal. Gerade die Unternehmen, die frühzeitig Verantwortung übernommen und erhebliches Kapital in erneuerbare Energien investiert haben, benötigten verlässliche Rahmenbedingungen. Zugleich sei der Eigenverbrauch ein wichtiger Baustein, um die vorhandenen Netze zu entlasten. Strom, der unmittelbar dort genutzt werde, wo er erzeugt wird, müsse nicht über das öffentliche Netz transportiert werden. Das reduziere Netzbelastungen und Transportverluste und erhöhe gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Heimerl fordert deshalb Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend weiterzuentwickeln: Netzbedingte Abregelungen sollten sich ausschließlich auf die Einspeisung in das öffentliche Netz beziehen. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms müsse uneingeschränkt Vorrang genießen.

„Die Energiewende wird nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn Kommunen, Bürger und Unternehmen darauf vertrauen können, dass sich ihre Investitionen auch lohnen“, erklärt Heimerl. „Unser Grundsatz muss deshalb lauten: Eigenverbrauch vor Abregelung. Strom, der unmittelbar vor Ort erzeugt und gebraucht wird, muss auch genutzt werden dürfen.“

Mit seinem Schreiben will der Landrat nicht nur auf die konkrete Situation im Landkreis Mühldorf a. Inn aufmerksam machen, sondern eine grundsätzliche Änderung anstoßen. Denn zunehmende Netzengpässe dürften nicht zu einem Standortnachteil für jene Unternehmen werden, die bei Energiewende und Dekarbonisierung bereits heute vorangehen.

 

 

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