Landkreis Mühldorf: Sondersitzung des Kreisausschusses zum Antrag auf Herausnahme der stationären Krankenhausbetten an den Standorten Haag und Burghausen

In einer Sondersitzung des Kreisausschusses wurde einstimmig der Antrag auf Herausnahme der stationären Krankenhausbetten an den Standorten Haag und Burghausen des gemeinsamen Kommunalunternehmens Inn-Klinikum Altötting und Mühldorf aus dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern beschlossen. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Mitgliedern des Kreistags.

Eine akutstationäre Versorgung ist an beiden Standorten seit 2023 nicht mehr in Betrieb, beide Häuser werden in Richtung eines zukunftsfähigen Gesundheitszentrums weiterentwickelt. „Mit dem Beschluss wird keine medizinische Leistung eingestellt, sondern lediglich der bereits bestehende Zustand formal nachvollzogen und rechtlich umgesetzt“, erklärt Landrat Max Heimerl. Die Entscheidung sei notwendig, um Ausgleichszahlungen nach Artikel 17 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) in Höhe von 2,2 Millionen Euro zu erhalten, die bis zum 31. Mai 2026 bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden müssen.

Die Kliniken der Landkreise Altötting und Mühldorf sind seit 2020 im Inn-Klinikum gKU Altötting und Mühldorf zusammengeschlossen. Seither hat sich die Krankenhausversorgung erheblich verändert. Vor allem wirtschaftliche Herausforderungen haben zu verschiedenen Strukturmaßnahmen geführt, die bislang auf Einzelbeschlüssen des Verwaltungsrats beruhten. Eine formelle Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen des bayerischen Krankenhausplans war jedoch noch ausgesetzt worden, um keine möglichen Chancen für die Weiterentwicklung der Standorte zu blockieren.

Im Februar 2026 hatte ein Gespräch zwischen dem Vorstand des Inn-Klinikums und dem Bayerischen Gesundheitsministerium die Frist bis zum 31. Mai 2026 für die Beantragung der Schließungsprämie bestätigt. Nachdem die Klinikreform im März 2026 sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat endgültig beschlossen wurde, ergeben sich keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für die Standorte. Daher kann nun der formale Beschluss zur Herausnahme der stationären Krankenhausbetten aus dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern erfolgen.

„Auch wenn sich die Krankenhausversorgung an den Standorten Burghausen und Haag verändert hat, bleibt die Bedeutung dieser Häuser für die Gesundheitsversorgung in der Region unverändert“, so Landrat Max Heimerl. „Sie werden weiterhin als Gesundheitszentren fungieren und sich den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Region anpassen.“

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