Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wasserburg beschließt Erhöhung der Entschädigung

Jeder Wähler hat 24 Stimmen bei der Stadtratswahl und 70 Stimmen bei der Kreistagswahl zu vergeben. Er kann kumulieren, panaschieren und hat damit ein hohes Maß an individueller Entscheidungsfreiheit, wie Stadtrat oder Kreistag zusammengesetzt werden. Nicht selten sitzen die Wahlhelfer bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages, bevor sie das Ergebnis in ihrem Wahllokal bekannt geben können.
Aus diesen Gründen hat der Haupt- und Finanzausschuss sich mit einer angemessenen Erhöhung der Entschädigung (das sogenannte Erfrischungsgeld) für die Wahlhelfer beschäftigt. Die Städte und Gemeinden in Bayern, so wurde es in der Sitzung vorgetragen, haben dieses Erfrischungsgeld durchaus unterschiedlich veranschlagt. So würden in Bayern zwischen 35 Euro und 200 Euro an „Erfrischungsgeld“ für jeden Wahlhelfer bezahlt.
Heike Maas (CSU) warb auch dafür, zusätzliche Wahlhelfer zu gewinnen. Gerade bei der Kommunalwahl seien immer weitere Freiwillige sehr wichtig, damit die Wahl gut und sicher durchgeführt werden könne.
Wer bereit ist, bei den Wahlen als Wahlhelfer mitzuwirken, kann sich bei der Stadt Wasserburg unter folgendem link melden: https://www.wasserburg.de/wahlen
Nach kurzer Erörterung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt einstimmig, das „Erfrischungsgeld“ für die Kommunalwahl am 8. März 2026 auf 100 Euro festzusetzen und für jene Wahlhelfer, die erst ab 18 Uhr eingesetzt werden, auf 50 Euro.
Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl für den Landrat oder Bürgermeister setzte der Ausschuss dieses Erfrischungsgeld auf 40 Euro beziehungsweise 20 Euro fest.
PR
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar