Bundespolizei zeigt mehrere Migranten wegen einiger Urkundendelikte an

Die Rosenheimer Bundespolizei ist am Wochenende mit mehreren Migranten befasst gewesen, die gefälschte Papiere mitführten oder sich mit Dokumenten anderer Personen ausweisen wollten. Ihre Täuschungsversuche sind ohne Erfolg geblieben.

Bei der Kontrolle der Fahrgäste eines Fernzugs aus Bologna wies sich ein nigerianischer Staatsangehöriger auf Höhe Kiefersfelden mit dem Foto eines Reisepasses aus, das er den Beamten über sein Smartphone präsentierte. Den Bundespolizisten fiel sogleich auf, dass der abfotografierte Pass nicht auf den Nigerianer, der vor ihnen stand, ausgestellt worden war. In Rosenheim hatte der 21-Jährige seine Zugfahrt zu beenden. Er wurde zur örtlichen Dienststelle mitgenommen und wegen Missbrauchs von Ausweispapieren sowie illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Außerdem erhielt er ein vierjähriges Einreiseverbot und musste das Land in Richtung Österreich verlassen.

An der A93 kontrollierten die Bundespolizisten nahe Kiefersfelden die Insassen eines italienischen Reisebusses. Ein gambischer Reisender verfügte ebenfalls nur über ein Handy-Foto seines Passes. Auch in diesem Fall erkannten die Beamten, dass es sich bei dem Passfoto um das Bild eines anderen Mannes handelt. Der 29-Jährige gab an, in Deutschland um Asyl nachsuchen zu wollen. Ersten Erkenntnissen zufolge hatte er bereits im Jahr 2023 in Italien einen Asylantrag gestellt. Die Rosenheimer Bundespolizei zeigte den Gambier wegen Missbrauchs von Ausweispapieren sowie versuchter, unerlaubter Einreise an und verhängte ein zweijähriges Einreiseverbot. Anschließend wurde er zurückgewiesen.

Ein albanischer Pkw-Fahrer konnte sich bei der Kontrolle im Kiefersfeldener Ortsbereich zunächst ordnungsgemäß mit seinem Pass, einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung und einem deutschen Führerschein ausweisen. Offenkundig bediente sich der 24-Jährige allerdings noch einer zweiten Identität. Bei der Durchsuchung seines in Albanien zugelassenen Wagens stießen die Beamten in einer Ablage auf einen gefälschten griechischen Ausweis sowie einen gefälschten griechischen Führerschein. Mit einer Strafanzeige wegen Verschaffens falscher, amtlicher Ausweise im Gepäck konnte er seine Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen. Zuvor musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hin aber noch 1.800 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen.

In einem anderen Auto mit italienischem Kennzeichen fanden die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rosenheim bei der Durchsuchung einen gefälschten bangladeschischen Führerschein. Die sichergestellte Fälschung konnte einem der Mitfahrer zugeordnet werden. Der 35-jährige Bangladescher handelte sich somit eine Anzeige wegen Verschaffens falscher, amtlicher Ausweise ein, obwohl er über einen echten Reisepass und eine gültige, italienische Aufenthaltserlaubnis verfügt.

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