Landtagsabgeordneter Sepp Lausch mit Stellungnahme zum Gerichtsurteil

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat – wie heute bereits berichtet – der Gemeinde Rott in weiten Teilen bei der Klage gegen die Flüchtlings-Erstankunftseinrichtung des Landkreises Recht gegeben. Dazu teilt der Landtagsabgeordnete Josef Lausch von den Freien Wählern am heutigen Dienstag-Nachmittag mit:

„Ich begrüße dieses Urteil, da es bei der Unterkunft im Gewerbegebiet am Eckfeld in Rott einfach zu viele Ungereimtheiten gab. Angefangen vom etwas unglücklichen Zeitpunkt der Bekanntgabe der Planung unmittelbar nach der Landtagswahl 2023, einer langen Zeit unklarer Belastung einiger Räume der Immobilie mit Quecksilber, über eine Überlastung der gemeindlichen Wasser- und Abwasserversorgung bis zu einer Beeinträchtigung der umliegenden Gewerbebetriebe.“

Das Foto entstand vor knapp einem Jahr im Oktober bei der Begehung der Gewerbehalle am Eckfeld in Rott durch den Petitionsausschuss des Landtags – es zeigt MdL Sepp Lausch vorne links neben Landrat Otto Lederer.

Im Rahmen einer Landtags-Petition habe er sich intensiv mit der Flüchtlings-Unterkunft in Rott befasst, so Lausch weiter. Dabei sei ihm aber unter anderem der Einblick in den Mietvertrag zur Gewerbehalle am Eckfeld zwischen dem Vermieter und der öffentlichen Hand verwehrt worden.

Daher sei er nun heute positiv überrascht über die aktuelle Entwicklung.

Auch die mangelnde Kompromiss-Bereitschaft der Regierung von Oberbayern habe er mehrmals kritisiert, so Lausch. Er fordere daher dazu auf, die Einrichtung in Rott sofort zu schließen, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und wieder zu einer dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge zurückzukehren.

Dafür spreche auch die positive Entwicklung der nachweislich rückläufigen Flüchtlings-Zahlen, die – so hoffe er – bis auf Weiteres Ankunftszentren mit über 200 Plätzen unnötig machen werde …

Foto: Renate Drax

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