Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (227)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Regeln zum Halten und Parken an Bushaltestellen.

Vor allem in städtischen Bereichen ist Parkraum knapp. Um kurz anzuhalten, beispielsweise um eine Flasche Wasser aus dem Kofferraum zu holen oder einen Mitfahrer austeigen zu lassen, bieten sich Bushaltestellen an. Aber ist das überhaupt erlaubt?

In Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zum Zeichen 224 „Haltestelle“ zu lesen: „Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.“ Zum Parken wiederum findet sich in der StVO folgendes: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (§12 Abs. 2 StVO)

Parken ist somit verboten, Halten jedoch nicht. Solange man in der Nähe des Fahrzeugs bleibt und ständig Zugriff darauf hat, darf man bis zu drei Minuten an einer Bushaltestelle stehenbleiben. Kurz anzuhalten, um einen Anruf entgegenzunehmen oder etwas aus dem Kofferraum zu holen, wäre also erlaubt. Wer hingegen sein Fahrzeug verlässt, beispielsweise um ein Paket bei der Post abzugeben, handelt ordnungswidrig.

Bild oben: Zeichen 224 „Haltestelle“. Bis zu 15 Meter vor und hinter dem Schild darf nicht geparkt werden.

Bei Verstößen droht im geringsten Fall ein Bußgeld von 55 Euro. Wird ein Busfahrer durch das Parken an der Haltestelle behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro. Kommt es durch das regelwidrige Parken zu einem Unfall, werden 100 Euro fällig. Auch wer länger als drei Stunden parkt, muss mit mindestens 70 Euro Bußgeld rechnen.

Regelmäßig werden im Bereich von Haltestellen sogenannte Grenzmarkierungen angebracht. Diese bezeichnen, verlängern oder verkürzen bestehende Halt- und Parkverbote. Das bedeutet: Die Grenzmarkierungen können den Bereich des Parkverbots beispielsweise auf 20 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild verlängern oder auch auf 10 Meter verkürzen. In jedem Fall gilt, dass auf der Grenzmarkierung nicht geparkt werden darf.

Grenzmarkierungen („Zick-Zack-Linien“) bezeichnen, verlängern oder verkürzen bestehende Halt- und Parkverbote.

Unser Tipp: Grundsätzlich ist das Halten an einer Bushaltestelle oder in einer Haltebucht unproblematisch. Allerdings darf der Linienverkehr dadurch nicht beeinträchtigt werden. Sobald sich ein Bus nähert, müssen Sie wieder losfahren und die Haltestelle räumen.

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