Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (214)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es die neuen Möglichkeiten der Onlinezulassung.

Kraftfahrzeuge neu zulassen, abmelden oder die Adresse ändern – viele Vorgänge, für die bisher ein Gang auf die Zulassungsstelle notwendig war, können ab sofort bequem von zuhause aus erledigt werden. Zum 1. September 2023 ist mit „I-Kfz4“ die nächste Stufe der Digitalisierung der Zulassungsbehörden in Kraft getreten. Damit wurde ein großer Schritt in Richtung einer digitalisierten Verwaltung gemacht. Auch der Landkreis Rosenheim sowie die Nachbarlandkreise beteiligen sich am neuen System.

Für die meisten Services ist eine Anmeldung mittels der BundID oder der BayernID notwendig. Beides sind Verfahren zur sicheren Identitätsbestätigung bei Online-Behördengängen. Die Registrierung für beide Systeme kann online vorgenommen werden. Die Bestätigung der Identität erfolgt dabei beispielsweise über die Online-Ausweisfunktion, über Nutzername und Passwort oder durch einen ELSTER-Zugang.

Je nach Anliegen werden bei der Online-Zulassung folgende Unterlagen benötigt:

  • eVB-Nummer einer gültigen KFZ-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II
  • Bankverbindung für ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten

Ob bei der Abmeldung eines Fahrzeugs oder einer Neuzulassung gilt: Sie werden Schritt für Schritt durch den Zulassungsprozess geführt. Am Ende erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung über die erfolgreiche Abwicklung Ihres Anliegens.

Neu bei „I-Kfz4“ ist, dass zugelassene Fahrzeuge sofort in Betrieb genommen werden dürfen. Dazu reicht es, ungestempelte Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. Am Fahrzeug muss lediglich eine Zulassungsbestätigung sichtbar angebracht werden. Diese erhalten Sie bei erfolgreicher Zulassung ebenfalls online zum Herunterladen und Ausdrucken. Für bis zu 10 Tage dürfen Sie damit innerhalb Deutschlands fahren. Die neuen Fahrzeugpapiere, sowie die Zulassungs- und HU-Plaketten erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums per Post. Die Plaketten dürfen dann selbst an den Kennzeichen angebracht werden, um den Zulassungsvorgang abzuschließen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gebühren für die Online-Services in der Regel günstiger sind als beim klassischen Behördengang. Sie können außerdem direkt online über entsprechende Bezahlfunktionen beglichen werden. Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings: Einige Funktionen sind allerdings nur online verfügbar, wenn Kennzeichen und Fahrzeugpapiere nach dem 01. Januar 2015 ausgestellt wurden. Ist dies nicht der Fall, muss der Behördengang weiterhin vor Ort erledigt werden.

Weitere Infos zur Online-Zulassung gibt’s hier:

Infoportal des Bundesverkehrsministeriums: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Leitfaden des Freistaats Bayern und der AKDB: https://www.lra-ebe.de/dox/media.aspx?data=VYVm1SOjJ2pz0%2bX5DzMS1vku7jerVvLUagMhJrQ62YGEhWPFYD8xuQIlsOguc57L%2bdxd2UUxg07ZQyFVdEICJMKrA1TooGAth3Vfly6o3faLgnC7uyL5jFVqDVkeoxvTiUHxu1sLK%2blBPlKLttwOLQ%3d%3d

Online-Zulassungsportal des Landratsamts Rosenheim: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrrosenheim

Fahrschule Eggerl

Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Tacherting | Traunreut  

Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de