Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (211)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die kommunalen Zweckverbände zur Verkehrsüberwachung.

Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind in Bayern neben der Landespolizei die Städte und Gemeinden zuständig. Ihnen fällt damit die Aufgabe zu, Verstöße gegen Park- und Haltvorschriften zu erfassen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Um die einzelnen Kommunen zu entlasten, besteht die Möglichkeit, diese Zuständigkeit einem sogenannten Zweckverband zu übertragen. Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen mit dem Ziel, Aufgaben unter einem gemeinsamen Dach zu erledigen.

Wer in einer Gemeinde, die einem solchen Zweckverband beigetreten ist, die zulässige Parkzeit überschreitet, erhält den Verwarnungsgeldbescheid also nicht von der Gemeindeverwaltung, sondern vom zuständigen Zweckverband. Dieser führt mit eigenen Mitarbeitern die Kontrollen durch, erstellt Bescheide und treibt Bußgelder ein. Die „Einnahmen“ wiederum werden an die Mitgliedskommunen ausgezahlt.

Was viele nicht wissen: Die Zweckverbände können im Auftrag der Kommunen auch weitere Aufgaben übernehmen. Wer beispielsweise kommunale Steuern oder Abgaben schuldig bleibt, dem droht im schlimmsten Fall eine Vollstreckung. Neben Bankkontenpfändungen, Lohn- und Gehaltspfändungen und vielem mehr können auch Wertgegenstände eingezogen werden. Das kann auch das eigene Fahrzeug betreffen, das unter Umständen an Ort und Stelle gesichert und gesiegelt wird. So gesehen vor einigen Wochen in Wasserburg  (Fotos von einem Fahrzeug, das am Palmanopark abgestellt war).

Unser Tipp: Auch wenn es nervig erscheinen mag, die kommunale Verkehrsüberwachung trägt durch ihr Handeln zu einer geordneten Parksituation und damit auch zur Verkehrssicherheit bei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden und Zweckverbände haben es deshalb verdient, mit dem nötigen Anstand und einer entsprechenden Freundlichkeit behandelt zu werden. Oft kann im Dialog sogar erreicht werden, dass bei geringen Verstößen auch mal ein Auge zugedrückt wird. Letztlich gilt: Wer nicht falsch parkt, hat auch nichts zu befürchten.

 

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