Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (201)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um verengte Fahrstreifen – und warum man die Breite des eigenen Fahrzeugs kennen sollte.

Wenn im Zuge von Ausbau- oder Sanierungsarbeiten auf Autobahnen einzelne Fahrstreifen oder Abschnitte gesperrt werden müssen, wird der Verkehr üblicherweise auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite an der Baustelle vorbeigeleitet. Für Auto- und Lkw-Fahrer bedeutet das: es wird eng.

Aufgrund des geringen Platzangebots können häufig nur die vorgeschriebenen Mindestbreiten eingehalten werden. Während der rechte Fahrstreifen für den Lkw-Verkehr etwas großzügiger bemessen wird, ist der linke Fahrstreifen meist sehr schmal. In diesem Fall wird durch das Verkehrszeichen 264 „Tatsächliche Breite“ eine Höchstbreite festgesetzt. Alle Fahrzeuge die breiter sind, müssen auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Üblich war lange Zeit eine Beschränkung auf maximal 2 Meter. Aufgrund der zunehmenden Fahrzeugbreiten wird mittlerweile häufig eine Maximalbreite von 2,10 Metern festgelegt.

Woher aber weiß man als Fahrzeugführer die tatsächliche Breite des eigenen Fahrzeugs? Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) reicht dafür nicht aus. Die dort unter Ziffer 19 eingetragene Fahrzeugbreite berücksichtigt nicht die Breite der Spiegel, gibt also nicht die tatsächliche Breite an. Wer diese wissen will, kann den Abstand zwischen den Außenkannten der beiden Außenspiegel messen. Noch einfacher ist es, auf Tabellen des ADAC zurückzugegriffen, in denen die tatsächlichen Breiten der gängigsten Fahrzeugmodelle aufgelistet sind.

Dass man bei einer Beschränkung auf maximal zwei Meter tatsächliche Breite selbst betroffen ist, ist relativ wahrscheinlich. Nach Angaben des ADAC überschreiten rund 70 Prozent der zugelassenen Fahrzeugmodelle diese Breite. Deshalb sollte sich jeder Fahrer im Zweifel selbst noch einmal über die tatsächliche Breite seines Fahrzeugs informieren. Im Falle eines Unfalls kann es ansonsten schnell teuer werden.

Unser Tipp: Die Kollision nebeneinander fahrender Fahrzeuge ist die zweithäufigste Unfallursache in Autobahnbaustellen. Bei verengten Fahrstreifen sollte deshalb möglichst wenig überholt werden. Ideal ist versetztes Fahren, da dadurch die Unfallgefahr weiter gesenkt wird. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder Gespanne ist das Überholen ohnehin häufig verboten.

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