Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (196)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Warnwestenpflicht – in Deutschland und im europäischen Ausland.

In wenigen Tagen beginnen in Bayern die Pfingstferien. Auch in diesem Jahr werden sich wieder viele Urlauber auf den Weg ins benachbarte Ausland machen. Wer mit dem Auto oder dem Motorrad unterwegs ist, sollte sich vorab über die Bestimmungen im Zielland informieren. Einige Verkehrsregeln können sich nämlich von den unseren unterscheiden. Dies gilt unter anderem für die Warnwestenpflicht.
Wie wichtig das Tragen einer Warnweste generell ist, zeigen immer wieder Unfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer nach dem Aussteigen von anderen Fahrzeugen erfasst werden. Eine Panne oder ein einfacher Blechschaden kann so plötzlich ein schlimmes Ende nehmen.

Um solchen Folgeunfällen vorzubeugen, wurde auch in Deutschland im Jahr 2014 eine Warnwestenpflicht eingeführt, wenngleich eine vergleichsweise lockere. So muss seitdem in jedem Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden.

Die Warnwesten müssen die entsprechende DIN- beziehungsweise EN-Norm erfüllen und dürfen die Farben rot, gelb und orange besitzen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Bußgeld. Motorräder sind von der Regelung ausgenommen.

Auch das Tragen der Warnweste ist nicht vorgeschrieben, hier setzt der Gesetzgeber auf die Vernunft der Fahrzeugführer.

Untersuchungen haben jedoch gezeigt: Personen, die eine Warnweste tragen, sind bis zu fünfmal früher zu sehen als Personen ohne Warnweste.

Das Tragen einer Warnweste ist deshalb bei einem Unfall oder eine Panne ein sehr wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit.
In einigen Nachbarländer gelten strengere Regeln für das Mitführen und Tragen einer Warnweste als in Deutschland. Deshalb haben wir die Gesetzeslage in einigen unserer Nachbarländer für Sie zusammengefasst:

Österreich: hier ist mindestens eine Warnweste mitzuführen. Diese muss auf Außerortsstraßen beim Aufstellen des Warndreiecks und immer auf der Autobahn bei Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden. Ansonsten droht ein geringes Bußgeld.

Italien: hier müssen außerorts alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen. Daraus ergibt sich, dass für jeden Mitfahren auch eine Warnweste vorhanden sein sollte. Bußgelder beginnen hier bei 42 Euro.

Frankreich: hier ist mindestens eine Warnweste mitzuführen, die im Innenraum erreichbar ist. Außerorts müssen alle Fahrzeuginsassen, die aussteigen, eine Warnweste tragen. Hier drohen Bußgelder von mindestens 90 Euro. Außerdem müssen hier alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit mehr als 125 Kubikzentimetern Hubraum reflektierende Kleidung tragen, die der französischen Norm entspricht. Auch hier wird eine Missachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Spanien: hier müssen Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls oder einer Panne eine Warnweste anziehen, sobald sie das Fahrzeug verlassen. Andernfalls drohen Bußgelder von mindestens 200 Euro.

Belgien: hier muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Diese Regelung gilt hier auch für Motorräder. Bußgelder beginnen bei 50 Euro.

Kroatien: hier ist für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen, die bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall getragen werden muss.

Unser Tipp: führen Sie mindestens so viele Warnwesten mit, wie Sie Personen transportieren. Noch besser wäre es sogar, so viele Warnwesten dabei zu haben, wie Sitzplätze im Fahrzeug vorhanden sind. So sind Sie jederzeit für den Ernstfall gerüstet. Idealerweise werden die Warnwesten im Innenraum des Fahrzeugs aufbewahrt, beispielsweise verteilt auf die Seitentüren.

So kann jeder Mitfahrer vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Warten Sie möglichst abseits der Fahrbahn auf Hilfe, auf Autobahnen immer hinter der Leitplanke.

Fahrschule Eggerl

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