Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (195)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Mitnahme und Lagerung von Kraftstoff in Reservekanistern.

Beim Tanken einen günstigen Preis nutzen und zusätzliche Kanister füllen oder einen Kraftstoffvorrat zuhause anlegen – unter gewissen Rahmenbedingungen ist das möglich. Wir klären über die wichtigsten Vorschriften auf.

Welche Mengen dürfen im Fahrzeug transportiert werden?

In Deutschland gilt: Kraftstoffe dürfen in Privatfahrzeugen nur in zugelassen Behältern transportiert werden. Diese müssen die DIN-Normen 7274 oder 1690 erfüllen. Erkennbar sind geeignete Kanister anhand entsprechender Einprägungen. Je Kanister dürfen maximal 60 Liter transportiert werden. Die Gesamtmenge darf 240 Liter nicht überschreiten.

Darf Kraftstoff aus dem Ausland eingeführt werden?

Auch wenn sich die Dieselpreise im Moment kaum unterscheiden – Benzin ist in Österreich aktuell deutlich günstiger als bei uns.

Das kann dazu verleiten, den Wochenendausflug zum Anlegen eines mehr oder weniger großen Kraftstoffvorrats zu nutzen. Aber

Achtung: bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern Kraftstoff aus dem EU-Ausland muss Mineralölsteuer abgeführt werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.

Zudem sind die Bestimmungen zum Transport von Sprit in Reservekanistern im Ausland oft deutlich strenger und zum Teil verboten. In Österreich und Tschechien sind beispielsweise maximal 10 Liter erlaubt.

Was ist bei der Lagerung zu beachten?

Die Lagerung von Kraftstoffen in Wohngebäuden ist nur in engen Grenzen erlaubt. Im Keller dürfen maximal 20 Liter brennbare Flüssigkeit gelagert werden. Im Wohnbereich selbst ist es sogar nur ein Liter. In vielen Mietverträgen und Hausordnungen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen in der Wohnung oder im Keller ganz untersagt.

Auch in Garagen sind die erlaubten Mengen begrenzt. In Bayern sind die Bestimmungen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) einschlägig. Hierzulande gilt: in Garagen über 100 Quadratmeter sind nur unerhebliche Mengen erlaubt. In sogenannte Kleingaragen (bis 100 Quadratmeter) dürfen bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin gelagert werden. Vorgeschrieben sind fest verschlossene, bruchfeste Behälter.

Unser Tipp: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, möglichst wenig Kraftstoff im oder am Haus zu lagern. Ausgenommen sind spezielle Tanks oder Einrichtungen für Betriebe, beispielsweise in der Landwirtschaft. Wer Kraftstoffe im Fahrzeug transportiert, sollte diese möglichst im Kofferraum verstauen und ordnungsgemäß sichern.

 

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