Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (193)

 

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf.

Heute geht es um die Schlüsselzahl 196, mit der Motorradfahren auch ohne Prüfung möglich wird.

Seit rund drei Jahren gibt es die Option, auch ohne praktische Prüfung die Erlaubnis zum Fahren bestimmter Motorräder zu erlangen. Möglich macht dies die neue Schlüsselzahl 196, mit der die Fahrerlaubnisklasse B auf sogenannte „125er“-Motorräder erweitert wird.

Eine Prüfung wird dafür nicht verlangt, es reicht die Bestätigung einer Fahrschule über die Teilnahme an einer mehrstündigen Schulung. Die Voraussetzungen dafür sind der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren und das Mindestalter von 25 Jahren.

Die theoretische und praktische Schulung hat einen vorgeschriebenen Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten). Der theoretische Teil muss dabei mindestens vier Einheiten zu je 90 Minuten umfassen, der praktische Teil mindestens fünf Einheiten zu je 90 Minuten.

Die Teilnahme wird im Anschluss von der zuständigen Fahrschule bescheinigt.

Die Berechtigung wird mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein dokumentiert.

Damit dürfen Fahrzeuge, die der Klasse A1 entsprechen, gefahren werden. Diese dürfen einen Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern und eine maximale Leistung von 11 kW (entspricht knapp 15 PS) besitzen. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht ist auf 0,1 kW/kg beschränkt.

Wichtig: mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird nicht die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Deshalb ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 für stärker motorisierte Krafträder durch eine einfache Aufstiegsprüfung nicht möglich. Dafür wäre die reguläre Ausbildung für Fahrer ohne Vorbesitz nötig.

Auch das Führen dieser Fahrzeuge im Ausland ist nicht erlaubt. Ansonsten bietet der B196 aber eine gute Möglichkeit, um ohne zusätzliche Prüfung in den Genuss des Motorradfahrens zu kommen.

Fahrschule Eggerl

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